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ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungGefälschte Krankschreibung: Landesärztekammer warnt vor unbekanntem Arzt

09. Juni 2022, 16:07 Uhr

Sachsens Landesärztekammer schlägt Alarm. Grund sind mutmaßlich gefälschte Arbeitunfähigkeitsbescheinigungen eines Arztes. Obwohl er angeblich Niederlassungen in Leipzig und Dresden haben soll, ist er der Kammer gänzlich unbekannt.

Die Landesärztekammer hat vor einem unbekannten Arzt gewarnt. Unter dem Namen Haresh Kumar würden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt. Dabei dienten unter anderem Anschriften in Dresden und Leipzig als Arbeitsort des Mediziners, so die Kammer. Unter diesen Adressen sei aber weder ein Arzt noch eine Praxis bekannt. Vermutlich handele es sich um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die bei einem Online-Anbieter erworben wurden.

Landesärztekammer informiert, aber ermittelt nicht selbst

Auf Nachfrage von MDR SACHSEN, ob die Landesärztekammer wegen der Bescheinigungen juristische Schritte einleiten will, teilte die Kammer mit, dass dies nicht beabsichtig sei. Man informiere die Arbeitgeber, dass weder der Arzt noch die Standorte gemeldet sind. Was diese mit der Information machten, sei deren Sache, hieß es. Die Landesärztekammer darf in dem Fall nach eigenen Angaben nicht selbst ermitteln.

Name des Arztes auch auf Corona-Zertifikaten

Bereits Anfang des Jahres hatte die Tageszeitung (taz) über einen ähnlichen Fall berichtet. Auch damals fiel der Name Dr. med. Haresh Kumar. Er fand sich den Angaben zufolge auf Coronatestzertifikaten, welche eine Firma im Internet ausgestellt hatte. Die taz stellte bei dem Online-Service per Selbstversuch fest, dass die Zertifikate ohne Prüfung der persönlichen Daten oder eines Testergebnisses ausgegeben wurden. Trotzden habe man innerhalb von fünf Minuten eine Bescheinigung mit der maschinellen Unterschrift des Arztes Haresh Kumar erhalten, hieß es.

Gericht darf eigene Entscheidung nicht überwachen

Das Landgericht Hamburg hatte die Zertifikate in einer Eilentscheidung wenig später für rechtswidrig erklärt. Schluss war laut taz dennoch nicht sofort, weil nach Gerichtsangaben bei dem entsprechenden Verfahren nicht das Landgericht selbst überwachen durfte, ob die Zerfikate weiter angeboten wurden, sondern nur die Wettbewerbszentrale als Antragsteller.

MDR (sth/jk)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 09. Juni 2022 | 13:30 Uhr