Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Das Amtsgericht Grimma hat zwei Angeklagte freigesprochen. Sie mussten sich für den Tod zweier Männer im Jahr 2019 verantworten, die in einem Pool ertranken. Zuvor war Trockeneis in das Schwimmbecken geworfen worden, Kohlendioxid flutete das Becken, die Männer rangen vergeblich um Atemluft. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Wolf

Amtsgericht GrimmaAngeklagte nach Tod zweier Männer bei Poolparty freigesprochen

10. Oktober 2022, 18:07 Uhr

Zwei Menschen sind im Dezember 2019 in einem Pool im Landkreis Leipzig ertrunken. Auf einer Weihnachtsfeier auf einem Privatgelände haben Männer laut Anklage Trockeneis ins Poolwasser geworfen, dabei bildete sich Kohlendioxid. Jetzt hat das Gericht die Urteile gesprochen.

Auf dieser Seite:

Fast drei Jahre nach dem Tod zweier Männer bei einer Weihnachtsfeier im Landkreis Leipzig ist der Strafprozess mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Das Gericht sei der Überzeugung, dass die Angeklagten sich nicht über die Gefahren von Trockeneis hätten informieren müssen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Grimma auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft hatte die 44 und 49 Jahre alten Männer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Gericht: Verkäufer klärte nicht über Gefahren von Trockeneis auf

Die beiden Männer sollen bei der privaten Weihnachtsfeier in Gerichshain am 22. Dezember 2019 einen Block Trockeneis in einen Pool gekippt haben. Dabei wurde Kohlenstoffdioxid freigesetzt und hatte sich über der Wasseroberfläche gesammelt. Drei Männer im Pool wurden bewusstlos und gingen unter. Ein 20-Jähriger und ein 39-Jähriger ertranken. Das dritte Opfer, ein damals 47 Jahre alter Mann, konnte wiederbelebt werden.

Zwei Männer starben kurz vor Weihnachten 2019 bei einer Poolparty in Gerichshain. Bildrechte: MDR/News5

Der Verkäufer des Trockeneises habe die beiden Männer nicht über die Gefahren aufgeklärt, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem hätten sie das Eis nicht "bestimmungswidrig" benutzt. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten Geldstrafen gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

MDR (kbe)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten aus der Region Leipzig | 10. Oktober 2022 | 16:30 Uhr