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VergabegesetzLinke und DGB fordern: Staatliche Aufträge nur noch sozial gerecht

31. Juli 2022, 13:05 Uhr

Die Linke im Sächsischen Landtag will die Vergabe öffentlicher Aufträge an bestimmte soziale Kriterien koppeln. Dazu zählen etwa Tariftreue, ein Mindestlohn und ökologische Aspekte. Am Sonntag kündigte die Fraktion dazu eine neue Gesetzesinitiative an. Darin werden die Voraussetzungen formuliert, die Unternehmen erfüllen müssen, um staatliche Aufträge zu erhalten. Der Zuschlag solle nicht automatisch an das vermeintlich wirtschaftlichste Angebot gehen, hieß es.

Der Abgeordnete Nico Brünler erklärte: "Der Freistaat und seine Kommunen sind die größten Auftraggeber in Sachsen - umso klarer ist ihre Verantwortung, Gerechtigkeit in der Arbeitswelt zu befördern." Demnach dürfen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten ordentlich behandeln, sie angemessen bezahlen und die Umwelt nicht schädigen. Das Motto "billig siegt" müsse ein Ende haben.

Niedrigster Angebotspreis nicht entscheidend

Die Linke fordert unter anderem einen Stundenlohn von mindestens 13,50 Euro brutto - auch bei Leiharbeit und Subunternehmen. Der niedrigste Angebotspreis dürfe nicht allein entscheiden, Angebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen sollten wegfallen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Sachsen begrüßte die Initiative. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthalte viele der gewerkschaftlichen Kernforderungen, sagte DGB-Chef Markus Schlimbach. Die CDU müsse endlich ihre Verweigerungshaltung zur Novellierung des Vergabegesetzes aufgeben und für faire Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe aktiv werden. Er forderte die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Vergaberechtes unverzüglich anzugehen.

Fehlende Vorgaben führen zu "Wettbewerbsschieflage"

Im Unterschied zu anderen Bundesländern, gibt es im sächsischen Vergabegesetz aktuell weder Vorgaben zur Tariftreue von Bietern noch zu sozialen und ökologischen Kriterien. Dies führe laut Schlimbach zu einer "Wettbewerbsschieflage" im Rahmen der Vergabe und Beschaffung. Dies müsse mit der Novellierung des sächsischen Vergabegesetzes dringend korrigiert werden, teilte der DGB mit.

Bis auf Sachsen und Bayern haben alle anderen Bundesländer seit Jahren ein Vergabegesetz mit vorgeschriebenem Mindestlohn oder vergleichbare Regelungen, wie ein Tariftreuegesetz.

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dpa, MDR (nk)