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FinanzenThüringer Landeshaushalt: Gutacher hält "globale Minderausgabe" in Teilen für verfassungswidrig

14. Juli 2022, 11:47 Uhr

Als Bedingung für ihr Ja zum Thüringer Haushalt 2022 setzte die CDU eine pauschale Kürzung namens globale Minderausgabe durch. Ein Gutachten im Auftrag der Grünen hält die in Teilen für verfassungswidrig. Inzwischen hat die CDU reagiert - mit leichtem Spott.

von MDR THÜRINGEN

Der Staatsrechtler Helmut Siekmann hält die Kürzungsvorgabe "globale Minderausgabe" von 330 Millionen Euro im aktuellen Thüringer Haushalt zumindest in Teilen für verfassungswidrig. Siekmann hat dazu ein Gutachten im Auftrag der Grünen-Landtagsfraktion verfasst. Darin heißt es, die pauschalen Kürzungen würden Rechtsgrundsätze wie Transparenz und die Budgethoheit des Parlaments verletzen.

Regelung zwingt Koalition zum Sparen

Die "globale Minderausgabe" hatte die oppositionelle CDU bei den Haushaltsverhandlungen im vergangenen Jahr durchgesetzt. Die Regelung zwingt die Landesregierung, bis zum Jahresende 330 Millionen Euro einzusparen - ohne dass der Landtag benennt, wo das Geld zu kürzen wäre. Da die rot-rot-grüne Minderheitsregierung für die Verabschiedung des Haushalts auf Stimmen aus der Opposition angewiesen war, stimmte sie dem Kompromiss zu. Die Grünen kündigten aber an, die umstrittene Haushaltskürzung rechtlich überprüfen zu lassen.

Gutachter rät zur Klage

Das Gutachten kommt nun zu dem Schluss, dass ein Parlament nicht einfach den Finanzminister anweisen kann, den Haushalt pauschal zusammenzukürzen - ohne selbst im Blick zu haben, an welchen Stellen genau die Mittel zu streichen seien. Siekmann sagte, er rate dazu, die Verfassungsmäßigkeit der Minderausgabe vor dem Landesverfassungsgerichtshof prüfen zu lassen. Es lasse sich nicht eindeutig sagen, dass mit der globalen Minderausgabe gegen Verfassungsrecht verstoßen worden sei. Die Fachliteratur habe die Problematik bislang nicht intensiv behandelt.

Grüne wollen zunächst nicht klagen

Trotz dieser Einschätzung will die Grünen-Landtagsfraktion nicht gegen die für 2022 verabschiedete globale Minderausgabe klagen. Vielmehr ziehe man daraus einen politischen Schluss für die nächsten Haushalte, sagte die Vorsitzende der Fraktion, Astrid Rothe-Beinlich. Die Grünen würden für den Haushalt 2023 eine erneute globale Minderausgabe nicht akzeptieren. Der Gang vors Verfassungsgericht soll aber die allerletzte Lösung sein.

Viel Streit um Sparvorgaben

In den vergangenen Monaten hat vor allem die Umsetzung der Sparvorgaben zu zahlreichen Konflikten in der Landespolitik geführt. Während Rot-Rot-Grün argumentiert, die globale Minderausgabe verhindere wichtige Zukunftsinvestitionen, wirft die CDU der Landesregierung vor, dieses finanzpolitische Instrument falsch einzusetzen und zentrale Ausgaben so zu blockieren.

CDU: Wenn Klage erfolgversprechend wäre, hätten Grüne geklagt

CDU-Fraktionschef Mario Voigt kommentierte das Gutachten mit den Worten, wenn die Grünen von den Erfolgsaussichten einer Verfassungsklage überzeugt wären, hätten sie nicht zu einer Pressekonferenz eingeladen, sondern wären schon lange vor Gericht gezogen. Voigt sagte: "Durchschnittlich 500 Millionen Euro hat die Landesregierung in den letzten Jahren falsch geplant und deswegen nicht investiert. Die Sparauflage dient dazu, unsinnige Ausgaben zu verhindern. Offenbar haben weder die Grünen noch die Landesregierung dieses Prinzip verstanden."

MDR (dk), dpa

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN JOURNAL | 13. Juli 2022 | 19:30 Uhr

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