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Arafats Thüringer "General" - Wo ist Udo Albrecht?Ermittlungen nach dem Mauerfall

31. März 2019, 05:00 Uhr

von Jan Schönfelder

Im Herbst 1989, während der friedlichen Revolution, beginnt die DDR-Staatssicherheit, brisante Unterlagen zu vernichten. Auch die Akten über Udo Albrecht sollen in den Reißwolf. Am 3. Dezember wird die Akte zur Vernichtung freigegeben. Aber das passiert nicht. Ein Monat später, am 2. Januar 1990, legt die Staatssicherheit einen Vermerk zur DDR-Flucht Albrechts an. Albrecht sei 1981 so ausgiebig vernommen worden, da es den Verdacht gegeben habe, dass es sich bei der Flucht über die innerdeutsche Grenze um eine "geheimdienstliche organisierte Provokation gegen die DDR und die PLO" gehandelt habe. Allerdings hätten sich während der tagelangen Befragung "keine Beweise für eine geheimdienstliche Tätigkeit" ergeben. Deshalb sei Albrecht auf "ausdrückliches Ersuchen" des Leiters der PLO-Sicherheit Abu Ayad an zwei PLO-Vertreter übergeben worden und über Damaskus nach Beirut ausgeflogen worden.

Nach dem Fall der Mauer ist der Fall Albrecht wieder aktuell: Es wird nicht nur bekannt, dass frühere RAF-Terroristen in der DDR Unterschlupf gefunden hatten, sondern dass die DDR auch dem gesuchten Rechtsterroristen Albrecht beim Untertauchen geholfen hat.

Die Stasi-Akten wertet 1991 das ZDF aus. Angeblich, so heißt es in einer Pressemeldung zu einem "Studio 1"-Beitrag, habe Albrecht nach seiner Flucht den Kontakt zur Stasi über diplomatische Vertretungen der DDR im Nahen Osten gehalten. "Die DDR-Spitze habe von jeder Straftat des Neonazis und fanatischen Antisemiten Albrecht gewusst und ihn in enger Zusammenarbeit mit der Führung der PLO geschützt." Belege für diese Behauptung werden nicht genannt. Für den TV-Beitrag kontaktiert der Redakteur auch Anwalt Schöttler. Der informiert umgehend die Polizei. Schöttler schildert, dass er nun den Inhalt der Stasi-Akten erfahren habe, unter anderem, dass Die Vernehmungsprotokolle an die PLO weitergereicht worden seien. Ihm sei jetzt klar dass Albrecht ermordet worden sei: "Udo Albrecht war für die PLO ‘verbrannt’. [...] Offensichtlich hat die PLO-Führung Herrn Udo Albrecht nunmehr als Verräter angesehen, weil er umfassend über seine Beziehungen zum PLO-Geheimdienst und zur Führung der PLO ausgeplaudert hatte." Und abschließend: "Meines Erachtens sei Herr Udo Albrecht von der PLO getötet worden."

Ex-Stasi-Männer im Verhör

Auch die Ermittlungsbehörden werten die Stasi-Akten aus und vernehmen den ehemalige MfS-Oberstleutnant Michael Joachimsthal, der im Bereich Terrorabwehr arbeitete.

Später wird auch Gerhard Neiber, der ehemalige Hauptabteilungsleiter der Terrorabwehr vernommen. Er soll die MfS-Vermerke zur Situation Albrechts vom Januar 1982 erläutern. Vor allem soll er erklären, was "Unschädlichmachen" bedeutet. Neiber sagt, "Informationen über das mögliche ‘Unschädlichmachen’ einer Person werden von den Diensten zur Kenntnis genommen und nicht weiter kommentiert oder gar dokumentiert. Wenn Albrecht durch die PLO ‘unschädlich gemacht wurde’, so wird sie dieses keinem Dienst, auch nicht dem MfS, offiziell mitgeteilt haben." Ob Albrecht wirklich tot sei, könne er nicht sagen. Für die Staatssicherheit sei Albrecht jedenfalls nicht mehr gefährlich gewesen. Die bundesdeutschen Ermittler kommen zu dem Schluss, dass das MfS keinen operativen Einsatz Albrechts im Nahen- bzw. Mittleren Osten geplant habe. Damit widersprechen sie der ZDF-Darstellung. Die Staatssicherheit habe Albrecht nicht getraut und sei der Ansicht gewesen, dass er vom Bundesnachrichtendienst geschickt worden sei.

Im April 1994 stellt das Bundeskriminalamt einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Fahndung nach Albrecht zusammen. Alle Ermittlungsversuche der letzten Jahre werden aufgelistet und erläutert. Die Ermittler kommen zu dem Schluss, dass Albrecht und seine griechischstämmige Lebensgefährtin möglicherweise nicht mehr am Leben sind. Vor allem die Auswertung der MfS-Akten und die Befragung ehemaliger MfS-Mitarbeiter hätten diesen Verdacht erhärtet. Die Kriminalbeamte schlagen deshalb vor, die Ermittlungen "bis auf weiteres ruhen zu lassen".

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 31. März 2019 | 06:00 Uhr