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OberverwaltungsgerichtKemmerich verliert Stadtratsmandat in Erfurt

06. August 2021, 17:11 Uhr

FDP-Chef Thomas Kemmerich verliert sein Stadtratsmandat in Erfurt, das hat das Oberverwaltungsgericht am Freitag bestätigt. Da sein Hauptwohnsitz in Weimar ist, hätte Kemmerich 2019 nicht zur Erfurter Stadtratswahl antreten dürfen.

von MDR THÜRINGEN

FDP-Chef Thomas Kemmerich verliert sein Stadtratsmandat in Erfurt. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar am Freitag mitteilte, sitzt Kemmerich zu Unrecht im Stadtrat, da er zur Wahl 2019 in Erfurt nicht wählbar war. Damit hat das OVG per Beschluss das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts als rechtmäßig bestätigt. Eine Berufung am OVG ist somit nicht möglich.

Kemmerich zeigte sich am Freitag enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts. Er sagte MDR THÜRINGEN, er beharre auf seiner Position: Sein Lebensmittelpunkt sei seit Jahrzehnten auch beruflich bedingt Erfurt und nicht Weimar, wo seine Familie wohnt. Er sei nicht glücklich darüber, dass er seine politische Arbeit in der Landeshauptstadt nicht mehr als Stadtrat fortsetzen könne. Er werde als FDP-Kreisvorsitzender von Erfurt aber weiter versuchen, liberale Politik für die Stadt zu machen.

Die Erfurter Linke forderte Kemmerich auf, sein Stadtratsmandat so schnell wie möglich niederzulegen. Auch solle der FDP-Politiker seine Aufwandsentschädigungen für einen wohltätigen Zweck spenden oder an die Stadtkasse zurückzahlen.

OVG: Kemmerich hätte nicht zur Wahl antreten dürfen

Laut Gericht hätte Kemmerich 2019 nicht für den Erfurter Stadtrat antreten dürfen, da er seinen Hauptwohnsitz bei seiner Familie in Weimar hat. Als Stadtrat in einer Stadt kann aber nur kandidieren, wer dort seinen Hauptwohnsitz hat. Kemmerich hatte - wie auch der Kläger Christian Prechtl - beim OVG Berufung eingelegt und ist damit nun gescheitert.

Alle anderen Einwände des Klägers - wie die mutmaßliche Scheinkandidatur von Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD) - sah das Gericht als nicht gegeben an. Eine Wahlanfechtung müsse hier nicht gerichtlich geklärt werden, da der Oberbürgermeister die Wahl nicht angenommen und einen Nachrücker bestimmt habe, so die Richter.

Prechtl enttäuscht über Entscheidung zu OB Bausewein

Kläger Christian Prechtl zeigte sich enttäuscht, dass das Gericht seinen Revisionsantrag ebenfalls nicht zugelassen hat und somit die Kandidatur von Bausewein für den Stadtrat nicht weiter juristisch verfolgt. Dass er bei seiner Wahlanfechtung in Sachen Kemmerich Erfolg hatte, freue ihn, sagte Prechtl MDR THÜRINGEN. Damit sei das jetzt juristisch geklärt.

Quelle: MDR THÜRINGEN/fno

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 06. August 2021 | 15:30 Uhr

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