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Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy auf einem Friedhof. Bildrechte: picture alliance / David Ebener | David Ebener

JustizTodesfall "Peggy": Ex-Verdächtiger muss kein Schmerzensgeld an Mutter zahlen

22. Mai 2024, 16:22 Uhr

Wer ist für den Tod der kleinen Peggy verantwortlich? Bis heute ist diese Frage ungeklärt. Die Mutter des Mädchens forderte nun von einem früheren Verdächtigen Schmerzensgeld - ohne Erfolg.

von MDR THÜRINGEN

Die Mutter der über viele Jahre verschwundenen und schließlich tot aufgefundenen Peggy aus Oberfranken ist mit einer Schmerzensgeld-Klage gegen einen Ex-Verdächtigen gescheitert. Eine Zivilkammer des Landgerichts Hof wies die Klage der Frau am Mittwoch als unbegründet zurück. Dies teilte ein Gerichtssprecher mit.

Sie habe nicht beweisen können, dass der Beklagte die Leiche des Kindes 2001 in einen Wald gebracht hatte, begründete die Kammer ihre Entscheidung.

Die Mutter der toten Peggy hatte von dem ehemaligen Verdächtigen 75.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Sie begründete dies damit, dass sie seinetwegen 15 Jahre lang im Unklaren über den Verbleib ihres Kindes gewesen sei und dadurch psychische Beeinträchtigungen erlitten habe. Für jedes Jahr der Ungewissheit forderte sie 5.000 Euro.

Peggy verschwand 2001 auf Heimweg von Schule

Der Fall Peggy zählt zu den aufsehenerregendsten Kriminalfällen Deutschlands: Das damals neunjährige Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos verschwunden. Erst 2016 wurde Peggys Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Bis heute ist kein Täter überführt.

Bei ihrer Klage stützte sich Peggys Mutter auf eine frühere Aussage des Mannes bei der Polizei. 2018 hatte der damals 41-Jährige bei Vernehmungen angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Zuvor habe er den leblosen Körper des Mädchens von einem anderen Mann an einer Bushaltestelle in Lichtenberg entgegengenommen.

Zweifel an Wahrheitsgehalt der Aussagen

Bei seiner Vernehmung soll der Mann allerdings unter Druck gesetzt worden sein. Die Polizei bestritt dies zwar, doch der Mann widerrief sein Geständnis und kam auf freien Fuß.

Auch aus Sicht der Kammer gibt es in mehreren Punkten Zweifel am Wahrheitsgehalt der damaligen Aussage des Mannes. Zudem gebe es Widersprüche zwischen seiner polizeilichen Aussage und den tatsächlichen Feststellungen, die dafür sprächen, dass Teile seiner Aussage nicht wahr seien. Anders als in einem Strafverfahren musste die Klägerin in dem Zivilprozess selbst Beweise für ihre Forderungen vorlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tod von Peggy bis heute nicht aufgeklärt

Wer für den Tod des Mädchens verantwortlich ist, konnte bislang nicht geklärt werden. Nur wenige Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens wurde 2004 ein geistig behinderter Mann aus Lichtenberg als Peggys Mörder verurteilt, in einem Wiederaufnahmeverfahren kam er zehn Jahre später wieder frei.

Nachdem 2018 auch der Tatverdacht gegen den damals 41-Jährigen nicht mehr bestand, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Oktober 2020 ein. Im April 2021 folgte die Beisetzung der sterblichen Überreste des Mädchens.

Polizeieinsätze in Ostthüringen

MDR (mm), dpa

Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 18. April 2024 | 17:15 Uhr