JustizNach Urteil gegen Rechtsextremisten aus Gera - Staatsanwaltschaft geht in Revision
Das Amtsgericht Gera hatte vergangene Woche den Thüringer Rechtsextremisten Christian Klar bei einem Verfahren um ein umstrittenes Schuldig-Plakat freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft will dies nicht akzeptieren.
Der Prozess gegen den Geraer Rechtsextremisten Christian Klar geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Amtsgerichtes Gera Revision eingelegt. In dem Verfahren um ein umstrittenes Plakat, das den ehemaligen Polizeichef von Gera in Sträflingskleidung und mit der Aufschrift "Schuldig" zeigt, war Klar freigesprochen worden.
Der Richter hatte die Entscheidung mit der Meinungsfreiheit begründet. Der Polizist sei als Einsatzleiter eine Person des Zeitgeschehens und damit durch die Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. Das Urteil wird nun vom Oberlandesgericht Jena in der Revision auf Rechtsfehler geprüft.
Portrait für Kundgebung verfremdet
Klar hatte das Portrait des ehemaligen Polizeidirektors verfremdet und im Mai 2022 auf einer Demonstration gegen die Corona-Regeln genutzt. Bilder des diffamierenden Plakats sollen damals auch in privaten Chatgruppen der Polizei verbreitet worden sein. Der Polizeidirektor hatte Anzeige erstattet.
Klar wegen Betrugs verurteilt
Christian Klar war am vergangenen Dienstag vom Amtsgericht Gera außerdem wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er muss 20 Tagessätze zu je 15 Euro zahlen. Er hatte online eine hochwertige Jacke gekauft, ohne sie anschließend zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mehr zu Rechtsextremismus
Mehr zu Christian Klar und den Demos in Gera
MDR (kabe/mm/jn)
Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 20. Februar 2024 | 20:00 Uhr