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Die VR Bank Bad Salzungen-Schmalkalden wird einem sogenannten Whistleblower eine Abfindung zahlen. Bildrechte: IMAGO / Kickner

Bad Salzungen | SchmalkaldenVR Bank zahlt Whistleblower fünfstellige Abfindung

31. Juli 2020, 16:51 Uhr

Vor mehr als zwei Jahren wendete sich ein Manager der VR Bank Bad Salzungen-Schmalkalden an die Bankenaufsicht Bafin. Der Whistleblower sprach über Unregelmäßigkeiten in dem Geldhaus und brachte so Ermittlungen ins Rollen. Der Mann selbst wurde entlassen, klagte aber dagegen. Nun gibt es eine Einigung.

von Dirk Reinhardt

Die VR Bank Bad Salzungen-Schmalkalden wird einem sogenannten Whistleblower eine Abfindung zahlen. Nach Informationen von MDR THÜRINGEN erhält der ehemalige Manager des Geldhauses eine Summe im hohen fünfstelligen Bereich. Außerdem nimmt die Bank eine Klage auf Schadenersatz gegen den Mann zurück. Im Gegenzug wird sein Arbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt.

Informationen aus VR Bank führen zu Ermittlungen der Bafin

Der ehemalige Prokurist der VR Bank hatte im Frühjahr 2018 die Banken-Aufsichtsbehörde Bafin über angebliche Unregelmäßigkeiten bei dem Südthüringer Geldhaus informiert. Dabei ging es unter anderem um Immobiliengeschäfte und Kredite im Profifußball. Die Bafin erstattete nach einer Prüfung der Vorwürfe Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Diese ermittelt seit gut zwei Jahren gegen Verantwortliche der Bank wegen des Verdachts der Untreue.

Nach dem Bekanntwerden der Hinweise an die Bafin hatte die Bank den Prokuristen entlassen. Der Mann klagte vor dem Arbeitsgericht Suhl gegen die Kündigung. Im Gerichtsverfahren warfen die Anwälte der Bank dem Ex-Manager unter anderem Verstöße gegen den Datenschutz vor und nannten das als einen Grund für die fristlose Kündigung. Der Mann wies die Vorwürfe der Bank vor Gericht zurück. Anfang Juli stimmten beide Parteien schließlich einem Vergleich zu.

Gesetz schützt Whistleblower

In dem Prozess spielte die Rolle des Mannes als Whistleblower eine entscheidende Rolle. Laut Gesetz dürfen Whistleblowern, die die Banken-Aufsicht über Unregelmäßigkeiten bei ihrem Arbeitgeber informieren, keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen. Voraussetzung ist, dass die Hinweisgeber nicht fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben machen. Das jedoch hatten die Anwälte der VR Bank dem ehemaligen Prokuristen vorgeworfen. Ob dem Mann nun der Whistleblower-Schutz zugestanden hätte, ist in dem Verfahren mit der Einigung auf einen Vergleich offen geblieben.

Im November beginnt am Arbeitsgericht Suhl ein weiterer Prozess in der Affäre. Dabei wehrt sich die ehemalige Controllerin der Bank gegen ihre Entlassung. Sie hatte sich vor zwei Jahren gemeinsam mit dem Prokuristen an die Bafin gewandt.

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Quelle: MDR THÜRINGEN

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 31. Juli 2020 | 15:00 Uhr

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