WartburgkreisThüringer Verfassungsgericht: ÖDP hatte bei Kreistagswahl nicht die gleichen Chancen
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hat im Vorfeld der Kreistagswahl im Wartburgkreis 2021 nicht die gleichen Chancen gehabt wie andere Parteien. Das hat das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar festgestellt. Es gab einer entsprechenden Klage der Partei statt.
Laut Gerichtsurteil war die ÖDP als kleine Partei im Frühjahr 2021 dringend auf Unterschriften angewiesen, um überhaupt zur Wahl zugelassen zu werden. Wegen der Corona-Regeln und Kontaktverboten im März und April 2021 sei das Sammeln von Unterschriften aber erheblich erschwert worden.
Verfassungsgericht: Vorgaben hätten Pandemie angepasst werden müssen
Dem Gericht zufolge ist der Thüringer Landtag in der Pflicht gewesen, die Vorgaben für eine Unterschriftensammlung zumindest vorübergehend an die Pandemie anzupassen - dies sei allerdings versäumt worden. Dadurch war die ÖDP in ihrer Chancengleichheit verletzt, so die Begründung des Verfassungsgerichts.
Die Kreistagswahl im Wartburgkreis bleibt aber trotzdem gültig. Die Wahl am 20. Juni 2021 war wegen der Fusion von Eisenach mit dem Wartburgkreis nötig geworden.
MDR (sw/fno)
Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 22. Juni 2022 | 12:00 Uhr
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