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Eigenen Angaben zufolge erreichte TikTok im vergangenen April knapp 136 Millionen aktive Nutzer pro Monat. Bildrechte: IMAGO/SOPA Images

JugendschutzEU-Kommission eröffnet Verfahren gegen TikTok

20. Februar 2024, 19:58 Uhr

Die Europäische Union hat ein formelles Ermittlungsverfahren gegen die TikTok eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob die Videoplattform genug gegen die Verbreitung illegaler Inhalte unternimmt und etwa beim Jugendschutz gegen EU-Regeln verstoßen hat. Die Inhalte von TikTok erreichen Millionen Kinder und Jugendliche.

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen TikTok eröffnet. Dabei geht es um den Verdacht des mangelnden Jugendschutzes der Plattform. Das teilte der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton am Montag mit: "Als Plattform, die Millionen von Kindern und Jugendlichen erreicht, hat TikTok eine besondere Rolle beim Schutz von Minderjährigen im Internet zu spielen." Eigenen Angaben zufolge erreichte die Onlineplattform im vergangenen April knapp 136 Millionen aktive Nutzer pro Monat.

Mit dem Verfahren soll geprüft werden, ob die Onlineplattform die notwendigen Maßnahmen ergreift, um das "körperliche und emotionale Wohlbefinden" junger Europäerinnen und Europäer zu schützen, kündigte der Kommissar an. Die EU dürfe hier "keine Mühe scheuen". Auch sollen mögliche Radikalisierungsprozesse durch TikTok-Videos untersucht werden. Zudem geht es um die Transparenz der Werbung auf Tiktok und den Zugang von Forschenden zu den Daten der Plattform. 

EU-Verordnung ermöglicht Ermittlungsverfahren

Die Untersuchungen basieren auf dem Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union. Das EU-Gesetz macht besonders großen Online-Anbietern schärfere Auflagen. Der DSA soll Online-Firmen dazu zwingen, Hass und Hetze sowie andere illegale Inhalte aus dem Internet zu verbannen.

Die Verordnung gilt seit August 2023 für 22 Onlinedienste mit jeweils mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern in der EU pro Monat. Seit Samstag gilt das Gesetz für alle Online-Plattformen sowie für Internetanbieter und Hosting-Unternehmen. Dazu gehören auch kleinere oder nur national verbreitete Dienste. Vor wenigen Monaten hatte die EU bereits ein ähnliches Verfahren gegen die Onlineplattform X (ehemals Twitter) eröffnet. Dabei ging es unter anderem um Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge zum Gaza-Krieg.

dpa, AFP, Reuters (mbe)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 19. Februar 2024 | 17:30 Uhr