Eine Pistole und Munition liegen auf dem Tisch
AfD-Mitglieder mit Waffen sollen in Sachsen-Anhalt von den lokalen Behörden überprüft werden. (Symbolbild) Bildrechte: imago images / Panthermedia

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt lässt Entwaffnung von AfD-Mitgliedern prüfen

29. März 2024, 08:40 Uhr

Werden AfD-Parteimitglieder in Sachsen-Anhalt entwaffnet? Das Landesverwaltungsamt lässt das flächendeckend prüfen. Auch die Jugendorganisation der Partei, die JA, ist davon betroffen.

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Sachsen-Anhalts Landesverwaltungsamt hat Medienberichte über ein flächendeckendes Vorgehen gegen AfD-Parteimitglieder mit Waffenschein bestätigt. Per Rundverfügung seien die Waffenbehörden im Land angewiesen worden, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Mitgliedern der AfD sowie der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) zu prüfen und "gegebenenfalls" weitere Maßnahmen zu veranlassen, sagte Behördensprecherin Denise Vopel MDR SACHSEN-ANHALT am Donnerstagnachmittag. Hintergrund sei die Einstufung der AfD und der JA als rechtsextreme Organisationen durch den Landesverfassungsschutz. Eine Folge könnten demnach Entwaffnungen sein.

Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt sollen Einzelfallprüfungen vornehmen

Vorgesehen seien Einzelfallprüfungen durch die unteren Waffenbehörden. Diese sehen einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Abfrage bei der zuständigen Landesverfassungsschutzbehörde und eine Abfrage beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister vor. Zuerst hatte die Mitteldeutschen Zeitung (€) berichtet, der eigenen Angaben zufolge das Schreiben an alle lokalen Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt vorliegt.

Das Landesverwaltungsamt geht laut MZ-Bericht in dem sechsseitigen Schreiben von einer "Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus. Es müsse bezweifelt werden, dass die AfD- und JA-Mitglieder verantwortungsvoll mit Schusswaffen umgehen. Kommen die lokalen Behörden auch im Einzelfall zu dem Schluss, dass keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit vorliegt, sollen sie "Rücknahme- und Widerrufsverfahren" einleiten.

Ministerium: AfD-Mitglied muss Vorwurf widerlegen

Sachsen-Anhalts AfD hat nach eigenen Angaben gut 2.000 Mitglieder, unter ihnen sind auch Jäger und Sportschützen. Nach Einschätzung des Landesinnenministeriums obliegt es jetzt im Einzelfall jedem AfD-Mitglied, die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit zu widerlegen. Gelingt das nicht, müsse die Waffenerlaubnis entzogen werden, erklärte das Ministerium gegenüber der MZ. Die AfD kündigte der Zeitung gegenüber juristischen Widerstand an.

Der AfD-Landesvorsitzende Martin Reichardt nannte das Vorgehen eine "politisch motivierte Maßnahme", die nicht hinnehmbar sei. Die Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei dürfe kein Grund für die Einschränkung von Bürgerrechten sein: "Die AfD wird prüfen, inwieweit der Rechtsstaat noch intakt ist, und alle rechtlichen wie parlamentarischen Mittel ausschöpfen, um die Rechte ihrer Mitglieder zu schützen."

In Thüringen hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) den Entzug einer Waffenerlaubnis für ein AfD-Mitglied im Februar widerrufen. Nach Angaben der Richter ist zwar nachweisbar, dass der AfD-Landesverband Positionen vertritt, die der Verfassung entgegenstehen. Der Entzug der Waffenerlaubnis durch die Behörden sei aber nicht ausreichend begründet.

Erste Maßnahmen in Sachsen-Anhalt bereits 2022

In Sachsen-Anhalt ist diese Entwicklung nicht ganz neu. Die Waffenbehörde der Polizeiinspektion Magdeburg hatte im Sommer 2022 fünf ​​Widerrufsverfahren gegen Mitglieder der AfD und ihrer Jugendorganisation, der Jungen Alternative, eingeleitet. Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hatte vor rund einem Jahr aber beschlossen, eine Mitgliedschaft in der AfD reiche nicht aus, um die Waffenbesitzkarte entzogen zu bekommen. Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt war allerdings erst einige Monate später vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft worden.

MDR (Mario Köhne, Daniel Salpius); dpa; zuerst veröffentlicht: 28.März 2024

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 27. März 2024 | 20:00 Uhr

332 Kommentare

Mustermann vor 4 Wochen

"erwiesen" der war gut, oder kommen jetzt von Ihnen noch die Beweise, die zum Verbot der AfD führen? Dann wenden sie sich bitte direkt an den "Regierungsschutz". Dieser wartet schon sehnsüchtig darauf.

Fakt vor 4 Wochen

@hier und da:

Meinen Sie, dass ich die Sitzungen, insbesondere die Hass- und Hetzreden der Blaubraunen mitschreibe? Wenn Sie da keinen Hass, keine Hetze, kein pöbelndes Geschrei oder keine Halb- und Unwahrheiten gehört haben, empfehle ich Ihnen einen Ohrenarzt oder einen Hörgeräteakustiker Ihres Vertrauens.

Fakt vor 4 Wochen

@hier und da:


Kinderbuchautor? Ich habe es zwar schon öfters geschrieben, aber da Sie relativ neu sind nochmal explizit für Sie, damit Sie nicht weiter Lügen verbreiten müssen:

Habeck hat als Co-Autor an einem Kinderbuch mitgewirkt, stimmt. Die überwiegende Zahl seiner Bücher sind allerdings literaturwissenschaftliche Abhandlungen, Unterrichtsmaterialien, politische Sachbücher, Romane und Gedichte sowie Übersetzungen.

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