Entzug von Waffenbesitzkarte Gericht: AfD-Mitgliedschaft kein Grund für Waffenentzug

03. März 2023, 19:01 Uhr

Auch AfD-Mitglieder dürfen Waffen besitzen – das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg klargestellt. Zuvor war dem AfD-Stadtrat Ronny Kumpf seine Waffenbesitzkarte entzogen worden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine verfassungsfeindliche Einstufung der AfD auf Landes- oder Kreisebene bis Abschluss des Verfahrens unwahrscheinlich sei. Kumpf begrüßte den Beschluss und sprach von einer richtungsweisenden Entscheidung.

Eine Mitgliedschaft in der AfD reicht nicht dafür aus, die Waffenbesitzkarte entzogen zu bekommen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg hervor, der am Donnerstagabend veröffentlicht worden ist.

Der Magdeburger AfD-Stadtrat Ronny Kumpf teilte am Freitag mit, dass es dabei um ihn gehe. Kumpf hatte demnach gegen den Entzug der Waffenbesitzkarte durch die Polizeiinspektion Magdeburg Widerspruch eingelegt und in einem Eil-Verfahren vor Gericht um vorläufigen Rechtsschutz gebeten.

Stichwort: Waffenbesitzkarte Wer eine Waffenbesitzkarte (WBK) hat, darf eine Waffe kaufen und besitzen. Das betrifft etwa Jäger oder Sportschützen. Die Waffenbesitzkarte gibt es in rot, grün und gelb. Wer lediglich eine Waffenbesitzkarte hat, darf die Waffe allerdings nicht in der Öffentlichkeit tragen. Hierfür braucht es einen Waffenschein.

Waffe und die dazugehörige Munition müssen getrennt voneinander transportiert werden. Dabei gilt: Die Waffe darf weder zugriffs-, noch schussbereit sein.

Gericht: Einstufung als Verdachtsfall

Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts MDR SACHSEN-ANHALT am Freitag sagte, ist nicht absehbar, dass die AfD auf Landes- oder Kreisebene bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens als gesichert verfassungsfeindlich eingestuft sein wird.

Damit könne auch der Halter nicht als waffenrechtlich unzuverlässig angesehen werden. Die Polizei als untere Waffenbehörde hatte laut Gericht hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür gesehen, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Ungeachtet des jetzigen Beschlusses hatte Kumpf demnach seine Waffen und die Besitzkarte bereits abgegeben.

Die Bundes-AfD wird seit 2022 als Verdachtsfall geführt, da sie sich "in einem Richtungsstreit, bei dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten" befinde, hieß es vom Gericht. Auch die AfD in Sachsen-Anhalt wird als Verdachtsfall geführt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg begründete die Entscheidung damit, dass eine Einstufung als Verdachtsfall voraussetze, dass es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gebe, dass die AfD Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolge. Das liege bei der AfD vor, so das Gericht.

Kumpf: "richtungsweisende Entscheidung"

Der AfD-Stadtrat sprach in seiner Mitteilung am Freitag von einer richtungsweisenden Entscheidung. Aus der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall lasse sich kein Vorwurf der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit konstruieren. Wie ihm selbst sei es auch zahlreichen anderen AfD-Mitgliedern und Sympathisanten ergangen.

Dieses landesweit abgestimmte Vorgehen empfinde er als Versuch der Einschüchterung und Diskreditierung: "Es verfolgte offenbar einzig den Zweck, die AfD zu beschädigen und Druck auf Beamte und Sportschützen auszuüben. Ich bin dankbar, dass das Gericht dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben hat." Die Entscheidung habe Signalcharakter und der Beschluss sei bundesweit der erste dieser Art.

MDR (Christoph Dziedo, Annekathrin Queck)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 03. März 2023 | 19:00 Uhr

9 Kommentare

Niemann am 05.03.2023

Wie soll sich ein Bürger z.B. gegen einen Messerangreifer, dem Recht und Gesetz scheißegal sind, völlig unbewaffnet zur Wehr setzen? Etwa weglaufen und den Messermännern sein Hab und Gut und gar sein Leben zu überlassen? Wenn es der Regierung ernst damit ist immer mehr Waffen für den Frieden und die Sicherheit zu liefern dann sollte sie auch den eigenen Bürgern zugestehen Waffen zu ihrer eigenen Sicherheit zu besitzen und einzusetzen.

Reuter4774 am 04.03.2023

Richtige Entscheidung. Im Rechtsstaat darf nicht nach Sympathie oder Vermutungen geurteilt werden. Dann wären Unrechtsurteike an der Tagesordnung. Außerdem wären dann auch Linke die nächsten Verfassungsfeinde, Islamisten... wo soll das enden?

Freies Moria am 03.03.2023

Man muss schon an der Treue zum Grundgesetz einiger Mitbürger zweifeln, und davon sind offensichtlich AfD Mitglieder betroffen, wie man am aktuellen Fall sieht.
Was ist nur so schwer an dem Antidiskriminierungsgebot des Grundgesetzes zu verstehen, und wieso schaffen es Staatsdiener sich darüber hinwegzusetzen?

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