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1. MaiDer 1. Mai: Vom Generalstreik zum gesetzlichen Feiertag

30. April 2024, 13:00 Uhr

Die Anfänge des Maifeiertages reichen zurück bis 1886 nach Amerika. Damals riefen Arbeiter in Chicago zum Generalstreik auf. 1919 war der Maifeiertag erstmals ein nationaler Feiertag in Deutschland.

Am 1. Mai 1886 riefen Arbeiter in Chicago zu einem Generalstreik auf, um den Acht-Stunden-Tag zu erreichen. Dies führte zu einer gewaltsamen Konfrontation mit der Polizei. Drei Jahre später erklärte der Internationale Sozialistenkongress in Paris den 1. Mai zum allgemeinen Kampftag der Arbeiterbewegung, um an diese Ereignisse zu erinnern.

1919: Feiertag in Deutschland

Die Weimarer Nationalversammlung erklärte im Jahr 1919 den 1. Mai zum Feiertag für ganz Deutschland. Allerdings galt diese Regelung nur für dieses eine Jahr. Die Verantwortung für die Festlegung des Feiertags in den folgenden Jahren wurde den neu entstehenden Ländern überlassen. Dazu aber kam es zu Zeiten der Weimarer Republik nicht mehr.

Die Weimarer Nationalversammlung erklärte den 1. Mai zum Feiertag für Deutschland - das war 1919. Bildrechte: picture alliance/dpa | dpa

1933: "Feiertag der Nationalen Arbeit"

Ab 1933 erklärten die Nationalsozialisten den 1. Mai zum "Feiertag der nationalen Arbeit". Ihr Ziel war es jedoch nicht, die Rechte freier Gewerkschaften zu fördern, sondern diese zu zerschlagen. Am 1. Mai 1933 riefen die Nationalsozialisten zu Massenkundgebungen im ganzen Reich auf. Am darauffolgenden Tag besetzten Polizei und SA die Gewerkschaftshäuser im gesamten Reich und verhafteten zahlreiche Gewerkschaftsfunktionäre. Diese beiden Tage markierten das Ende freier Maifeiern in Deutschland bis zum Ende der Herrschaft des Nationalsozialismus.

1946: Alliierte erlauben 1. Mai wieder als Feiertag

Der Alliierte Kontroll-Rat erklärte ein Jahr nach dem Zweiten Weltkrieg per Dekret den 1. Mai zum Feiertag. Anfangs waren bei den Kundgebungen der frisch gegründeten Gewerkschaften jedoch Transparente und Plakate verboten.

1949: gesetzlicher Feiertag in beiden deutschen Staaten

Der 1. Mai wurde mit der Gründung der DDR als gesetzlicher Feiertag in der Verfassung verankert. In der Bundesrepublik ist der Tag gemäß den Feiertagsgesetzen der Bundesländer ein gesetzlicher Feiertag.

Kundgebung zum 1. Mai 1987 in Ost-Berlin. Bildrechte: IMAGO / Rolf Zöllner

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR Aktuell | 01. Mai 2024 | 19:30 Uhr