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Sachsen-AnhaltDas sind die neuen Corona-Regeln

22. September 2022, 12:59 Uhr

Schutz-Masken-Pflicht

Die Menschen müssen sich an einigen Orten
noch an die Schutz-Masken-Pflicht halten.
Zum Beispiel:
    • In Bussen und Bahnen,
    • in Arzt-Praxen,
    • in Krankenhäusern,
    • in Tages-Kliniken,
    • in Pflege-Heimen
    • und in Wohn-Heimen für obdachlose Menschen.

Wenn die Menschen in Geschäften einkaufen gehen:
Dann müssen sie dort keine Schutz-Masken mehr anziehen.
Es ist aber trotzdem gut:
    • Wenn die Menschen Schutz-Masken in den Geschäften anziehen.
    • Und wenn sie versuchen,
      sich an die Abstands-Regeln zu halten.

Test-Pflicht

An verschiedenen Orten gibt es weiter eine Test-Pflicht.
Das bedeutet:
    • Chefs,
    • Mitarbeiter
    • und Besucher
müssen regel-mäßig einen Corona-Test machen.

Die Test-Pflicht gibt es zum Beispiel:
    • In Krankenhäusern,
    • bei Pflege-Diensten,
    • in Asyl-Unterkünften,
    • in Wohn-Heimen für Menschen mit Behinderung
    • und in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Schulen und Kitas

An den Schulen gibt es keine Test-Pflicht mehr.
Und auch in Kitas gibt es keine Test-Pflicht mehr.

Quarantäne

Wenn ein Mensch
sich mit Corona angesteckt hat:
Dann muss er nur noch fünf Tage in Quarantäne bleiben.

Wenn er dann zwei Tage lang zum Beispiel nicht

  • husten musste,
  • Kopfschmerzen hatte,
  • Schnupfen hatte
  • oder Fieber hatte:

Dann darf der Mensch wieder aus dem Haus gehen.
Ohne einen negativen Corona-Test.

Diese Regeln gelten bis zum 30. September.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. September 2022 | 16:00 Uhr

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