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Die Expertenkommission einen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum. Bildrechte: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Bevorstehende LegalisierungExperten empfehlen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

28. März 2024, 14:56 Uhr

Am kommenden Montag wird Cannabis teillegalisiert. Eine genaue Regelung für den Konsum im Straßenverkehr fehlt bislang. Nun hat eine Expertenkommission dem Bundesverkehrsministerium empohlen, wo ein Grenzwert liegen könnte.

Eine Expertenkommission hat einen Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr vorgeschlagen. Wie das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag mitteilte, wird demnach eine maximale THC-Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum empfohlen. Bei Erreichen dieses Wertes sei "nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend". Der Wert ist mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar. Der Arbeitsgruppe gehörten Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie der Polizei an. Sie wurde im Dezember vergangenen Jahres eingesetzt.

Bislang kein gesetzlicher Grenzwert festgelegt

Ein rechtlich bindender Grenzwert – ähnlich der 0,5-Promille-Marke bei Alkohol – existiert für Cannabis am Steuer bislang nicht. In der Vergangenheit wurde ein Wert von einem Nanogramm toleriert.

Neben dem Grenzwert empfiehlt die Kommission außerdem ein absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten am Steuer, um den besonderen Gefahren des Mischkonsums gerecht zu werden.

Für die Einführung des nun vorgeschlagenen Grenzwerts ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich. Der Wert gilt somit noch nicht zum Start der Legalisierung am 1. April. Der Anbau und Besitz von Cannabis wir dann in begrenzten Mengen freigegeben.

dpa (mbe)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 28. März 2024 | 14:30 Uhr

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