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Trotz Teil-Legalisierung dürfen Joints nicht überall geraucht werden. Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose

Teil-LegalisierungDas sind die Regeln für Cannabis-Konsum

03. April 2024, 10:54 Uhr

Am 1. April ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten und damit ist Kiffen unter bestimmten Umständen nun legal. Eine Übersicht über alle neuen Regelungen.

Das Cannabisgesetz der Ampelregierung ist zum Monatsbeginn in Kraft getreten. Damit darf nun legal gekifft werden. Doch das Gesetz enthält zahlreiche Einschränkungen und Sonderregelungen. Die Bestimmungen zu den sogenannten Anbauvereinigungen beziehungsweise Cannabisclubs gelten erst ab 1. Juli, auch Regelungen zur Amnestie von Cannabis-Delikten Verurteilten sollen noch folgen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Wer darf kiffen?

Für alle ab 18 Jahren ist der Besitz und Anbau von Cannabis seit dem 1. April erlaubt. Zudem dürfen Ärztinnen und Ärzte weiterhin Cannabis aus medizinischen Gründen verschreiben.

Wo darf nicht gekifft werden?

Im Beisein von Minderjährigen ist das Kiffen verboten sowie in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, öffentlichen Sportstätten und in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Auch in den Cannabisclubs und in ihrer Nähe darf nicht gekifft werden.

In Clubs, Restaurants und Kultureinrichtungen richtet sich das Rauchen von Joints nach dem jeweiligen Landesnichtrauchergesetz. Darunter fallen aber keine E-Zigaretten und Verdampfer. Hier besteht noch eine rechtliche Grauzone. Draußen ist Kiffen grundsätzlich erlaubt. Gastwirte dürfen im Zweifelsfall entscheiden, ob sie das Kiffen auf ihrer Terrasse oder im Biergarten gestatten.

Wie viel Anbau und Besitz sind erlaubt?

Das Mitführen von bis zu 25 Gramm Cannabis ist für alle ab 18 Jahren erlaubt. Zuhause dürfen maximal 50 Gramm aufbewahrt werden. Zusätzlich dürfen maximal drei Pflanzen in der Wohnung, im Garten oder auf dem Balkon ausschließlich für den eigenen Konsum angebaut werden. Wer Cannabis anbauen will, muss dabei sicherstellen, dass Minderjährige und Dritte keinen Zugriff auf sie haben können.

Kann man Cannabis legal erwerben?

Cannabis kann man nur durch Mitgliedschaft in einem Cannabisclub legal erhalten. Offen ist das ursprüngliche Vorhaben der Ampel-Koalition, mit einem weiteren Gesetz den Verkauf über staatlich lizenzierte Geschäfte in Modellregionen zu erproben. Wenn die Clubs ab dem 1. Juli offiziell ihre Arbeit aufnehmen, dürfen sie Samen oder Stecklinge zum Selbstkostenpreis an volljährige Nicht-Mitglieder für den Eigenanbau verkaufen.

Wie kann man Mitglied in einem Cannabisclub werden?

Mitglied in einem Cannabisclub kann jeder werden, der mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnt und nicht bereits Mitglied in einem anderen Cannabisclub ist. In vielen Städten in Sachsen und Thüringen (Dresden, Leipzig, Chemnitz, Weimar, Erfurt) gibt es bereits solche Clubs. Jeder von ihnen darf nicht mehr als 500 Mitglieder haben und muss nicht-gewerblich orientiert sein.

Was ändert sich für medizinischen Cannabiskonsum?

Sogenanntes Medizinalcannabis wird streng vom Cannabis zum Freizeitgebrauch getrennt. Das Verschreibungsverfahren und alle sonstigen Regelungen bleiben dabei im Wesentlichen unverändert. Cannabis kann nun auch durch ein normales Rezept verschrieben werden.

Was ist zur Suchtprävention geplant?

Präventionsprojekte für Jugendliche sollen gestärkt werden. Auf www.infos-cannabis.de sind alle Informationen zum Cannabisgesetz, Hinweise zum sicheren Konsum sowie Präventions- und Suchtberatungsangebote gebündelt.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 02. April 2024 | 17:21 Uhr

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