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Die Ziele der Bundesregierung zur Reduktion von Treibhausgasen reichen nicht aus. Bildrechte: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

GerichtsentscheidBundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachschärfen

17. Mai 2024, 12:54 Uhr

Im Klimaschutzgesetz sind Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgase festgelegt. Nun hat ein Gericht zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Da die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichten, müsse sie mehr für den Klimaschutz tun.

Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter. Damit gaben sie zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt.

In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle in ihrer Urteilsbegründung. Schon jetzt sei absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten – voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft. 

Die Bundesregierung wollte sich auf Anfrage zunächst nicht äußern. Sie kann in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Umwelthilfe hatte bereits im vergangenen Jahr geklagt

Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, sagte der Deutschen Presse-Agentur zu dem Urteil: "Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz." Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln und das Klimaschutzprogramm kurzfristig nachbessern. Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit. So soll auf Autobahnen Tempo 100 gelten, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts Tempo 30. 

Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

Neues Klimaschutzgesetz ohne Sektorziele geplant

Basis für die am Donnerstag verhandelten Klagen der Umwelthilfe waren die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht.

Das aktuelle Klimaschutzgesetz schreibt für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vor. Werden diese in einzelnen Sektoren in einem Jahr verfehlt, was zuletzt beim Verkehr und dem Gebäudesektor der Fall war, muss laut Paragraf 8 des Gesetzes das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern.

Diese Systematik dürfte sich allerdings bald ändern. Ende April beschloss der Bundestag eine umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes, vor allem auf Betreiben der FDP in der Ampel-Koalition. Die Einhaltung der Klimaziele soll demnach nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. An den Klimazielen selbst ändert sich aber nichts. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, am Freitag berät der Bundesrat darüber. 

dpa (jst)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 16. Mai 2024 | 21:00 Uhr

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