Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose

Kinderkrankengeld nur bis 11 JahreInfektionswelle trifft Eltern von Jugendlichen besonders hart

26. November 2023, 05:00 Uhr

Derzeit grassiert in Deutschland eine Infektionswelle – auch bei Jugendlichen. Doch Eltern haben in der Regel nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes für insgesamt 30 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld. In der Pandemie war der Anspruchszeitraum noch verlängert worden. Ab 2024 droht wieder eine Kürzung und das grundsätzliche Problem bleibt: Sind Teenager häufig krank und müssen betreut werden, führt das zu Lohneinbußen.

30 Arbeitstage Krankengeld für Kinder bis 12 Jahre

Berufstätige Eltern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben laut Gesetz Anspruch auf Krankengeld für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Während der Corona-Pandemie war die maximale Anspruchsdauer für ein Kind auf 30 Arbeitstage erhöht (Alleinerziehende 60 Arbeitstage) worden. Bei mehreren Kindern sind es seitdem bis zu 65 Arbeitstage (130 für Alleinerziehende). Diese Regelung läuft zum Jahresende aus. Dann würde die maximale Bezugsdauer wieder sinken. Ausnahmen gelten für Kinder mit Behinderung.

Für Kinder ab 12 Jahre geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Elternteil nicht mehr zwingend zur Pflege daheimbleiben muss. Diese Altersgrenze ist jedoch seit Langem umstritten. Die meisten Eltern wollen ihre Kinder auch mit 12, 13 oder 15 Jahren nicht mit Fieber, Schüttelfrost oder Hustenanfällen allein lassen. Eltern haben zwar auch für Teenager Anspruch auf Krankheitstage – dann jedoch ohne Krankengeld. Sie müssen Überstunden abbauen, Urlaub nehmen oder unbezahlt zu Hause bleiben. Da für Jugendliche ab 12 auch die Befreiung bei der Zuzahlung für Medikamente endet, können längere Erkrankungen zudem zur finanziellen Belastung für die Eltern werden, insbesondere für Alleinerziehende.

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Aktuell müssen die Eltern mit ihren Kindern am ersten Krankheitstag zum Kinderarzt und sich eine Krankschreibung holen. Für Privatversicherte und Beamte gibt es beim Kinderkrankengeld eigene Regelungen.

Krankenkassen: Mehr Kinderkrankengeld müsste der Bund finanzieren

Verbesserungen scheitern bislang an der Finanzierungsfrage. Die Gesetzlichen Krankenkassen verweisen darauf, dass das Kinderkrankengeld eine familienpolitische und versicherungsfremde Leistung sei, die vom Bund mitfinanziert werde. GKV-Sprecherin Claudia Widmaier teilte MDR AKTUELL mit: Bei einer politisch gewollten Leistungserweiterung müsse der Bund entsprechend mehr beisteuern, um Belastungen der Beitragszahlenden für gesamtgesellschaftlich zu tragende Leistungen zu vermeiden.

Weiter heißt es: "In Zeiten stetig steigender Beitragslasten der Versicherten und Arbeitgebenden und ausbleibender Reformen für eine nachhaltige Finanzierung der GKV (...) wäre eine Ausweitung eben solcher versicherungsfremden Leistungen ohne staatliche Refinanzierung besonders kritisch zu bewerten." Die GKV beziffert die Ausgaben beim Kinderkrankengeld in den Jahren 2021 und 2022 infolge der pandemiebedingten Sonderregelungen auf jeweils etwa 540 Millionen Euro. Das sei mehr als eine Verdoppelung im Vergleich zum Niveau der Vorjahre.

Deutliche Veränderungen bei der Inanspruchnahme von Kinderbetreuung und Kinderkrankengeld hat es in den letzten Jahren infolge der massiven Ausweitung von Heimarbeit für viele Beschäftigte gegeben. Allerdings sind davon Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vieler Branchen ausgeschlossen, die nicht von zu Hause oder mobil arbeiten können. Auch hier ist der Gesetzgeber gefordert.

Linke, Grüne und Gewerkschaften für Reform bei Kinderkrankengeld

Bereits 2021 hatten Linke und Grüne im Bundestag Vorschläge zur Reform des Kinderkrankengeldes gemacht. Die Linke forderte eine unbegrenzte Freistellung bis zur Gesundung sowie die Entgeltfortzahlung bis zu einer Woche bei akuten und bis zu sechs Wochen bei langfristigen Erkrankungen. Für Versicherte sollte es 100 Prozent Lohnersatz geben, für Arbeitgeber die volle Erstattung.

Die Linke argumentierte: Insbesondere in den ersten beiden Jahren in der Kita durchliefen kleine Kinder im Durchschnitt sechs bis acht Atemwegsinfekte pro Jahr. Die zugestandenen Kinderkrankentage beziehungsweise die Entgeltersatzleistung reichten dann oft nicht aus. Die Linkspartei wies auch auf die weitverbreitete Praxis hin, dass Eltern dann häufig nur der Weg bleibe, sich selbst krank zu melden und damit die geltende Regelung zu umgehen.

Die Grünen-Fraktion forderte eine Anhebung der Altersgrenze von zwölf auf 14 Jahre sowie Erleichterungen bei der Krankschreibung. So sollte die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attestes für das erkrankte Kind erst ab dem vierten Erkrankungstag nötig sein. Zudem schlugen die Grünen Verbesserungen für Selbstständige vor, wie ein höheres Ausfallgeld sowie Anspruch auf Kinderkrankengeld ab dem ersten Tag.

Das Zukunftsforum Familie e.V. begrüßte die Vorschläge, insbesondere die weitergehenden der Linken. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt eine Ausweitung zum Freistellungsanspruch und Entgeltfortzahlung. Die willkürliche Altersbegrenzung von zwölf Jahren entspreche häufig nicht den Krankheitsverläufen und Belastungssituationen für Eltern.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 26. November 2023 | 06:00 Uhr

Kommentare

Laden ...
Alles anzeigen
Alles anzeigen