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Parteien erhalten knapp 180 Millionen Euro pro Jahr vom Staat Bildrechte: colourbox

HintergrundWie viel Geld Parteien vom Staat bekommen

24. Januar 2024, 07:20 Uhr

Parteien erhalten Geld vom Staat für ihre politische Arbeit. Für jede Wahlkampfstimme und jeden Euro Mitgliedsbeitrag zahlt die öffentliche Hand dazu. Doch es gibt Bedingungen.

Parteien haben laut Parteiengesetz einen Anspruch auf staatliche Finanzierung, wenn sie bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Listenstimmen oder bei mindestens einer der letzten Landtagswahlen 1,0 Prozent der Stimmen erhalten haben.

Nach einer Änderung von Artikel 21 des Grundgesetzes sind von der staatlichen Finanzierung aber Parteien ausgeschlossen, die "nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".

Geld für Wählerstimmen und eigene Einnahmen

Erfüllt eine Partei die Voraussetzungen, erhält sie für jede Stimme bei den letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen eine Wahlkampfkosten-Erstattung. Im Jahr 2023 waren es 1,13 Euro, jedoch nur für die ersten vier Millionen Stimmen. Für jede weitere darüber hinaus gab es 0,93 Euro. Diese Beträge werden jährlich der Preisentwicklung angepasst. In Paragraf 18 des Parteiengesetzes sind die ursprünglichen, niedrigeren Beträge genannt.

Zudem erhalten Parteien für jeden Euro an Mitgliedsbeiträgen 45 Cent und für Spenden natürlicher Personen bis zu einer Gesamthöhe von 3.300 Euro pro Person und Jahr 45 Cent pro Euro.

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Absolute und relative Obergrenzen

Die Staatsausgaben für Parteienfinanzierung sind bei einer absoluten Obergrenze gedeckelt. Übersteigt die Gesamtsumme der Ansprüche diese Grenze, werden Zahlungen an Parteien entsprechend proportional gekürzt. Auch diese Obergrenze wird jährlich gemäß der Preisentwicklung angepasst. Sie lag 2023 bei gut 187 Millionen Euro. Der Versuch der damals schwarz-roten Koalition, die Grenze 2018 auf 190 Millionen Euro anzuheben, wurde vom Bundesverfassungsgericht im Januar 2023 gestoppt.

Neben der absoluten Obergrenze gibt es noch eine sogenannte relative für jede einzelne Partei. So dürfen die staatlichen Zuwendungen nicht die Summe der parteieigenen Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und auch von unternehmerischer Tätigkeit übersteigen. Die Idee dahinter ist, dass Parteien nicht überwiegend vom Staat finanziert werden sollen.

Benachteiligt davon sind vor allem kleinere Parteien, die nur geringe Mitgliederzahlen, kaum Spender und keine nennenswerten sonstigen Einnahmen haben. So hätte etwa die Satirepartei Die Partei im Jahr 2022 allein wegen ihrer Wahlergebnisse einen Anspruch von mehr als 1,7 Millionen Euro vom Staat gehabt. Da sie aber nur rund eine Million Euro eigene Einnahmen vorweisen konnte, wurde die Zuwendung bei dieser Summe gedeckelt. Noch ärger traf es die FAMILIE, die einen rechnerischen Anspruch auf mehr als 320.000 Euro gehabt hätte, wegen mangelnder Eigeneinnahmen aber auf 75.000 Euro heruntergestuft wurde. Hinzu kam dann noch eine allgemeine Kürzung für alle Parteien durch die absolute Obergrenze.

Verkauf von Gold und Geld

Bis Anfang 2016 konnten Parteien als Einnahmen auch Umsätze aus unternehmerischen Tätigkeiten angeben, auch wenn diese Aktivitäten keine echte wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht hatten.

2015 verkaufte die AfD Gold, um ihre Ansprüche aus der Parteienfinanzierung nicht zu verlieren. Bildrechte: picture alliance / dpa | Ingo Wagner

Das nutzte die AfD in ihrer Anfangszeit, indem sie Gold kaufte und praktisch zum gleichen Preis wieder verkaufte.

Den Verkaufspreis gab sie als eigene Einnahme an und schaffte es damit, ihre Bilanz auf der Seite so hochzuschrauben, dass sie keine Ansprüche aus der staatlichen Parteienfinanzierung verlor.

Die Partei setzte noch einen drauf und verkaufte 100-Euro-Scheine, erst mit kleinem Aufpreis, später für nur 80 Euro. Auch die Satirepartei trieb damit ihre Einnahmen hoch, um die volle Parteienfinanzierung zu erhalten. Per Anfang 2016 wurde deshalb das Parteiengesetz geändert. Jetzt zählen als Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit nur noch Gewinne. Mit einer Forderung nach Rück- und Strafzahlung wegen der zuvor so erzeugten "Einnahmen" scheiterte die Bundestagsverwaltung letztlich aber am Bundesverwaltungsgericht.

Indirekte Parteienfinanzierung

Neben der direkten gibt es auch eine indirekte Parteienfinanzierung. Parteien sind, sofern sie nicht von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sind, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Zudem können Spender einen Betrag bis zu 3.300 Euro jährlich steuerlich geltend machen.

Hinzu kommt, zumindest für die Unionsparteien sowie für SPD, FDP, Grüne und Linke, die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen. Diese beläuft sich inzwischen auf mehr als 600 Millionen Euro. Nach einem im November 2023 im Bundestag beschlossenen Gesetz werden nur Stiftungen gefördert, wenn die ihr nahe stehende Partei mindestens drei Mal in Folge mit Fraktion im Bundestag vertreten ist und die Stiftung für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung eintritt.

dpa, AFP, MDR (kos)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 23. Januar 2024 | 06:13 Uhr