RechtslageWas auf Pro-Palästina-Demonstration verboten ist
Auf Pro-Palästina-Demonstrationen kommt es immer wieder zu Anzeigen gegen Teilnehmer. Verboten ist alles, was in Verbindung zur Hamas oder Samidoun steht. Außerdem ist Volksverhetzung und der Aufruf zu Straftaten illegal. Auch bei der Parole "From the River to the Sea – Palestine will be free" wird zumindest in Sachsen bereits ermittelt.
- Auf Pro-Palästina-Demonstrationen ist alles verboten, was in Verbindung zur Hamas oder Samidoun steht.
- Außerdem sind Volksverhetzung und Aufrufe zu Straftaten illegal.
- Mehrere Generalstaatsanwaltschaften wollen bei der Parole "From the River to the Sea – Palestine will be free" nun ermitteln.
Befreit Palästina, rufen die Menschen auf einer Pro-Palästina-Demonstration in München. Eine Demo, bei der es erneut zu Anzeigen gegen Teilnehmer wegen verbotener Plakate kam.
Was auf Pro-Palästina-Demonstrationen verboten ist, scheint dabei auf den ersten Blick recht eindeutig. Etwa alles, was mit den verbotenen palästinensischen Organisationen Hamas und Samidoun in Verbindung steht, erklärt die sächsische Generalstaatsanwaltschaft schriftlich: "Die Kennzeichen und Symbolik von Hamas und Samidoun dürfen nicht gezeigt werden. Hierunter fällt insbesondere das Zeigen und Verwenden bestimmter Hamas-Flaggen."
Für den Außenstehenden seien diese Kennzeichen etwas schwer zu identifizieren, meint Klaus Tewes, Pressesprecher und Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Sachsen-Anhalt. Und wird konkreter: "Da ist manchmal der Felsendom drauf mit gekreuzten Säbeln, ein Maschinengewehr oder auch arabische Schriftzeichen mit Säbeln versehen."
Volksverhetzung und Aufruf zu Kriegshandlungen strafbar
Die palästinensische Flagge selbst sei allerdings nicht verboten, sagt Klaus Tewes. Wohl aber eine Karte Israels in den palästinensischen Farben. Seit 2020 ist es zudem verboten, Flaggen zu verbrennen.
Klar ist auch, dass Aufrufe wie "Intifada bis zum Sieg" oder "Zerstör Tel Aviv" strafbar sind. Also Äußerungen: "die entweder volksverhetzend sind, die Kriegshandlungen billigen oder die öffentlich zu Straftaten aufrufen", erklärt Tewes.
Auch das Spielen und Singen bestimmter Lieder kann strafbar sein. Etwa das palästinensische Lied "Udrub Udrub Tal Abib", das zur Bombardierung Tel Avivs aufruft.
Unklarheit bei Slogan "From the River to the Sea"
Nach Einschätzung von Oberstaatsanwalt Klaus Tewes dürfte bei diesen Punkten die arabische Sprache nicht vor einer Strafverfolgung schützen: "Die Polizisten sind auch geschult durch Lehrgänge seitens des Bundeskriminalamts und der Landeskriminalämter. Die können schon differenzieren, insbesondere die Beamten, die mit Staatsschutzsachen vertraut sind, ob es sich um strafbare Parolen handelt."
In Thüringen haben die Beamten zudem die Möglichkeit, Dolmetscher zu engagieren.
Doch die einzelnen Parolen allein reichen oft nicht, um strafbar zu sein. Beispiel: Der seit den 60er-Jahren existierende Slogan "From the River to the Sea – Palestine will be free". Ein Satz, der ein freies Palästina vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer beschwört – also auch auf dem jetzigen Staatsgebiet Israels. Klaus Tewes stellt dazu klar: "Ob irgendetwas strafbar oder nicht strafbar ist – die Entscheidung obliegt in Deutschland allein den Gerichten. Nur die Justiz kann uns sagen, ob die unabhängige Parole im Einzelfall strafbar ist oder nicht."
Entscheidend sei dabei der Kontext. Mehrere Generalstaatsanwaltschaften haben nun allerdings angekündigt, zu ermitteln, sollte diese Parole bei Kundgebungen verwendet werden. So auch die in Thüringen und Sachsen-Anhalt. In Sachsen ist die Entscheidung schon gefallen: Der Slogan "From the river to the sea" wird hier künftig strafrechtlich verfolgt, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Dienstag mitteilte.
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 16. November 2023 | 06:09 Uhr
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