Erneuerbare EnergienPhotovoltaik boomt: So erkennen Verbraucher unseriöse Angebote
Der Markt der erneuerbaren Energien boomt. Immer mehr Menschen lassen sich etwa eine Photovoltaik-Anlagen auf das Dach montieren oder interessieren sich zumindest dafür. Von diesem Hype wollen aber auch Unternehmen profitieren, von denen man vielleicht besser die Finger lassen sollte. Welche Tricks sie anwenden und worauf man achten sollte.
- Verbraucherzentralen warnen vor unseriösen Verkaufsmaschen
- Kostenfalle Vorkasse
- Widerrufsrecht gilt auch bei telefonischem Vertragsabschluss
Man muss dieser Tage schon viel Glück haben, wenn man einen Handwerker aus der Gegend finden will, um sich eine Photovoltaik-Anlage installieren zu lassen. Die Auftragsbücher sind voll, die Wartezeiten lang. Wer da über das schnelle und verdächtig gute Angebot eines unbekannten Anbieters nachdenkt, sollte genau hinschauen.
Schon lange warnen die Verbraucherzentralen vor windigen Vertriebsmaschen, vor Verkaufsgesprächen an der Haustür oder überzogenen Versprechungen. Aus Sachsen-Anhalt kennt Diane Rocke solche Praktiken nicht. Die Rechtsexpertin der dortigen Verbraucherzentrale kennt aber andere Beispiele: "Bei uns ist auffällig, dass die Verbraucher, die jetzt einen Vertrag mit Firmen geschlossen haben über den Aufbau einer Photovoltaik-Anlage, dass es hier öfter zu Leistungsverzögerungen kommt. Also, dass die Platten zu spät aufgebaut werden, dass sich die Firma nicht an die Termine hält, dass die Zähler zu spät angeschlossen werden, weil keine Techniker da sind."
Vorsicht bei Vorkasse
Das ist für Betroffene grundsätzlich schon ärgerlich. Umso größer ist der Ärger aber, wenn Sie den Auftrag schon komplett bezahlt haben. Beim Thema "Vorkasse" müsse man vorsichtig sein, sagt Verbraucherrechtlerin Rocke: "Wenn man in Vorkasse geht, ist man im Prinzip das Geld los. Man gibt das einer dritten Person und weiß nicht, ob hier tatsächlich eine Leistung erbracht wird. Das ist zwar im Vertrag vorgeschrieben, aber ob die Firma vielleicht insolvent geht und ich das Insolvenzrisiko mit meiner Vorkassezahlung trage, das ist dann problematisch."
Wenn man vorauszahle, solle der Betrag nicht zu hoch sein. Rocke spricht hier von 20 Prozent. Für den Fall, dass man sich an der Haustür zu einem Vertragsabschluss hat überreden lassen, könne man den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sagt Rocke. Aber auch hier sollte man unbedingt das Kleingedruckte lesen. Denn im Vertrag könne auch verankert sein, dass der Kunde auf sein Recht verzichte. "Auf das Widerrufsrecht verzichten kann man, wenn man den Auftraggeber veranlasst, sofort mit der Dienstleistung zu beginnen. Das wäre hier nicht zu empfehlen. Darauf sollte man achten, dass man diesen Passus nicht unterschreibt."
Telefonwerbung ohne Einwilligung ist verboten
Das Widerrufsrecht gilt übrigens auch für Verbraucher, die einen Vertrag am Telefon abschließen. Immer häufiger versuchen unseriöse Unternehmen, Kunden durch verbotene Telefonwerbung zu locken. Wenn Unternehmen nicht vorher die Einwilligung der Angerufenen eingeholt haben, ist das rechtswidrig. Die Zahl entsprechender Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ist deutlich nach oben geschnellt.
Zwar weise die Agentur die Beschwerden zu unerlaubter Photovoltaik-Werbung nicht explizit aus, sagt Sprecherin Marta Mituta. Die gemeldeten Anrufe zum Überthema Bauprodukte hätten sich aber schon zwischen 2020 und '21 verdoppelt. Und: "Im Jahr 2022 haben wir über 5.000 Beschwerden zu diesem Themenkomplex erhalten. Der zentrale Anteil dieser Beschwerden waren Photovoltaikprodukte."
Verband: Vergleichsangebote einholen und beraten lassen
Verbraucher sind also gut beraten, den Kauf einer Photovoltaik-Anlage nicht zu überstürzen. Das rät auch der Bundesverband Solarwirtschaft. Auf Anfrage von MDR Aktuell empfiehlt der Verein, sich immer erst Vergleichsangebote einzuholen, auf Vor-Ort-Beratungsgespräche des Installationsunternehmens zu bestehen – und: Erfahrungen mit den Nachbarn auszutauschen, die schon eine Solaranlage auf dem Dach haben.
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 24. August 2023 | 05:00 Uhr
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