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Das Recht auf Reparatur soll für Kühlschränke, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Bildschirme und Fernsehgeräte gelten. Bildrechte: picture alliance/dpa | Marijan Murat

ElektroschrottEU plant Recht auf Reparatur

23. März 2023, 13:27 Uhr

Die EU will dagegen vorgehen, dass alte Elektrogeräte einfach weggeworfen werden, anstatt sie zu reparieren. Die Kommission hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, in dem sie ein Recht auf Reparatur für einige Geräte verankern will. Hersteller sehen bei dem Gesetz noch Nachbesserungen.

Bislang ist es so: In der EU müssen Waschmaschinen, Laptops oder Fernseher nach einem Neukauf mindestens zwei Jahre funktionieren. Gehen sie in der Zeit kaputt, können Hersteller eine Reparatur anbieten oder die Maschine durch eine neue ersetzen.

Das führe aber zu immer mehr Elektroschrott, sagt die Europäische Kommission. Im Gesetzesentwurf heißt es deshalb, Käuferinnen und Käufer sollten auch noch fünf bis zehn Jahre eine Reparatur einfordern können, erklärt Elke Salzmann vom Bundesverband der Verbraucherzentrale.

Und: "Zum Beispiel soll es eine Plattform geben auf nationaler Ebene, wo es Verbrauchern erleichtert wird, einen Reparaturdienstleister zu finden. Es soll einen europaweit einheitlichen Kostenvoranschlag geben, der es dann Verbrauchern erleichtern soll, Angebote auch zu vergleichen", erklärt Salzmann.

Trotzdem sieht Salzmann bei dem Entwurf noch Luft nach oben. Weil es nur sehr wenige Produktgruppen betreffe: "Nämlich nur solche, für die es bereits Ökodesign-Anforderungen zur Reparatur gibt. Das sind ganz wenige Produkte, die ich an einer Hand abzählen kann. Das sind Kühlschränke, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Bildschirme und Fernsehgeräte. Punkt. Hier muss natürlich nachgebessert werden."

Ein paar EU-Nachbarn haben dafür schon Modelle. In Frankreich gibt es für Geräte einen sogenannten Reparatur-Index: Die Farbe Rot steht für eine schlechte Reparierbarkeit, Grün für eine gute. In Österreich bekommt man bis zu 200 Euro der Reparaturkosten vom Staat zurück. In Thüringen werden maximal 100 Euro erstattet.

Problem: Ersatzteile nur im nicht-europäischen Ausland vorhanden

Doch was sagen Hersteller zum Gesetzesentwurf? Das Unternehmen BSH, also Bosch-Siemens-Hausgeräte, teilte MDR AKTUELL schriftlich mit: "Wir begrüßen grundsätzlich Bestrebungen, Reparaturen zu fördern. Regularien sollten idealerweise EU-weit Gültigkeit besitzen, um einen regulatorischen Flickenteppich zu vermeiden. Natürlich können wir nicht grundsätzlich ausschließen, dass Defekte an unseren Geräten auftreten. Da eine Reparatur in der Regel jedoch nachhaltiger als ein Geräteaustausch ist, sichert unser Reparaturkonzept den Zugang zu Ersatzteilen über einen langen Zeitraum. Über 350.000 Ersatzteile sind ständig verfügbar."

Doch im Alltag sei das mit den Ersatzteilen so eine Sache, sagt Marco Sachse. Er ist Geschäftsführer vom Hausgeräte-Service Sachse, repariert unter anderem Waschmaschinen oder Geschirrspüler. Sachse nennt den Zustand aktuell chaotisch: "Wenn Sie irgendein vermeintlich gutes Gerät irgendwo kaufen und nach drei Jahren geht das kaputt, dann rufen Sie uns an und ich muss Ihnen sagen: Das ist in China hergestellt, da gibt es hier in Europa keine Ersatzteile. Sie müssen sich was Neues kaufen."

Bei seinen Kundinnen und Künden spürt Sachse, dass die Bereitschaft, zu reparieren, immer weiter steige. Aber: "Es sollte nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden, sondern die Hersteller müssen verpflichtet werden. Wer hier in Europa Zeug verkauft, muss auch einen Kundendienst, einen Service, Ersatzteile bereitstellen."

Wann und ob das Gesetz in der Form kommt, ist noch unklar. Elke Salzmann von der Verbraucherzentrale rechnet damit, dass es noch mindestens ein Jahr dauert.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 23. März 2023 | 06:00 Uhr

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