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In Sachsen-Anhalt steigt die Waldbrandgefahr. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/ITAR-TASS

BrandschutzWaldbrandzentrale in erhöhter Alarmbereitschaft

05. Mai 2023, 08:52 Uhr

Bereits seit Anfang März ist Waldbrandsaison in Sachsen-Anhalt – zumindest auf dem Papier. Mit dem sonnigen Wetter der vergangenen Tage ist die Waldbrandgefahr nun tatsächlich gestiegen. In Teilen Sachsen-Anhalts gilt bereits Gefahrenwarnstufe drei.

Mit dem schönen Wetter steigt in Sachsen-Anhalt auch wieder die Waldbrandgefahr. In Teilen des Landes gilt bereits die Waldbrand-Warnstufe drei, so etwa im Kreis Wittenberg, im Jerichower Land, im Kreis Stendal oder im Altmarkkreis Salzwedel.

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Waldbrandzentrale überwacht Brandgefahr im Land

Damit ist auch die Waldbrandzentrale in Annaburg in erhöhter Alarmbereitschaft. Dort überwachen Experten die Waldbrandgefahr in Sachsen-Anhalt. Dafür analysieren sie Bilder, die ihnen hochauflösende Weltraumkameras liefern. Die Kameras sind im ganzen Land verteilt, auf hohen Türmen montiert und können jeweils einen Umkreis von etwa 60 Kilometern überwachen.

Die geschulten Waldhüter sehen so selbst kleinste Rauchsäulen und können Brände frühzeitig erkennen, sagt Philipp Nahrstedt von der Waldbrandzentrale. So könnten sie die Feuerwehrleute schnell zum Unglücksort lotsen.

2022 war zweitschlimmste Waldbrandsaison seit der Wende

Im vergangenen Jahr haben Feuer in Sachsen-Anhalt insgesamt etwa 90 Hektar Wald vernichtet. Es war die zweitschlimmste Waldbrandsaison im Land seit der Wende. Die Waldbrandzentrale Sachsen-Anhalt hat eigenen Angaben zufolge im vergangenen Jahr fast 100 Wald- und Feldbrände frühzeitig erkannt.

Das bedeuten die Gefahrenstufen 1 bis 5

Als "Waldbrandsaison" wird der Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September bezeichnet. Es gibt fünf Waldbrandwarnstufen. Sie dienen als Grundlage zur Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen.

Waldbrandgefahrenstufe 1

Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden und die Waldbrandwarnung ist aufgehoben.

Waldbrandgefahrenstufe 2

Es gibt keine grundsätzliche Einschränkung beim Betreten des Waldes. Fahrzeuge dürfen auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten. Wege mit trockener Bodenvegetation sollten nur im unbedingten Notfall befahren werden.

Waldbrandgefahrenstufe 3

Es besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die zuständige Behörde darf den Wald sperren. Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt, aber bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten (Stichwort: heiße Auspuffanlagen). Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden.

Waldbrandgefahrenstufe 4

In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Art nicht verlassen werden. Die Forstbehörde kann ausgewiesene Parkplätze sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren. Die zuständigen Behörden treffen gegebenenfalls zusätzliche Brandschutzmaßnahmen.

Waldbrandgefahrenstufe 5

Die Forstbehörde und der Waldeigentümer dürfen den Wald sperren. Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden. Ausnahmen gelten nur für Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde, sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes.

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MDR (Martin Krause, Cornelia Winkler)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 04. Mai 2023 | 14:00 Uhr

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