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Härtefallkommission legt Bilanz vor25 zunächst abgelehnte Asylbewerber dürfen ein Jahr länger bleiben

03. Mai 2023, 16:36 Uhr

Die Härtefallkommission kann Menschen aus dem Ausland, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Im vergangenen Jahr durften 25 Menschen aus humanitären Gründen länger in Sachsen-Anhalt bleiben. Unter ihnen sind vier Familien mit insgesamt acht Kindern.

In Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr 25 zunächst abgelehnte Asylbewerber eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Wie das Innenministerium am Mittwoch mitteilte, hat die sogenannte Härtefallkommission ihren Anträgen aus dringenden humanitären Gründen zugestimmt.

Die Menschen, darunter seien auch vier Familien mit insgesamt acht Kindern, kommen aus dem Iran, Benin, Burkina Faso, dem Kosovo, Russland und der Türkei. Ihre Aufenthaltsgenehmigung gilt zunächst für ein Jahr. Insgesamt sei im vergangenen Jahr über 23 Anträge beraten worden. Ein Antrag kann auch für mehrere Personen, wie etwa Familien, gestellt werden.

Härtefälle werden individuell geprüft

Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke von der Caritas teilte mit, es gebe nicht die eine Definition für den Begriff Härtefall. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) ergänzte, die Mitglieder der Kommission schauten sich jeden Fall genau an. Gemeinsames Ziel sei es, "bei besonderen Einzelschicksalen eine angemessene Lösung für alle Betroffenen zu finden."

Die Härtefallkommission ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Menschen aus dem Ausland zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Die Kommission besteht aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern, die persönlich durch die Innenministerin berufen werden.

Mehr zum Thema: Asylbewerber in Sachsen-Anhalt

MDR (Anja Höhne, Fabienne von der Eltz)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 03. Mai 2023 | 13:00 Uhr