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Bis Oktober können sich Haushalte besonders hohe Heizkosten zum Teil erstatten lassen – wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/blickwinkel

Kohle, Pellets, ÖlHeizkosten-Zuschuss: Bisher wenige Härtefallanträge in Sachsen-Anhalt

11. Mai 2023, 15:41 Uhr

Privathaushalte, die in Sachsen-Anhalt mit Öl, Kohle oder Holzpellets heizen und im vergangenen Jahr von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, können seit Anfang Mai die sogenannte Härtefall-Hilfe beantragen. Für Sachsen-Anhalt stehen dafür 48 Millionen Euro bereit. Allerdings sind bisher kaum Anträge eingegangen.

In Sachsen-Anhalt ist das Interesse an den staatlichen Heizkosten-Hilfen bisher verhalten. Wie das Umwelt- und Energieministerium in Magdeburg mitteilte, sind seit dem Start vor einer Woche 1.200 Anträge eingegangen. Ein Sprecher erklärte, man habe eigentlich damit gerechnet, dass das Onlineportal überrannt wird. Vielleicht liege der verhaltene Start auch daran, dass bei vielen Menschen die Anspruchs-Voraussetzungen nicht erfüllt seien, hieß es weiter.

Wo kann ich die Härtefall-Hilfe beantragen?

Ein Antrag ist über ein Online-Formular möglich. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Ein Online-Rechner, mit dem sich vorab prüfen lässt, ob ein Hilfe-Anspruch besteht, ist zudem hier erreichbar.

Welche Voraussetzungen gibt es dafür?

Voraussetzung für die Härtefall-Hilfen ist, dass der gezahlte Preis für Kohle, Koks, Pellets oder Öl beim Kauf zwischen Januar und Dezember vergangenen Jahres mehr als doppelt so hoch war wie der Durchschnittspreis 2021.

Wie viel wird erstattet?

Es können 80 Prozent des Betrags, der über den doppelt so hohen Kosten liegt, erstattet werden. Der Betrag muss allerdings mindestens bei 100 Euro liegen. Es werden maximal 2.000 Euro ausgezahlt.

Sachsen-Anhalt: 48 Millionen Euro eingeplant

Der Bund hat nach Angaben des Ministeriums für Sachsen-Anhalt rund 48 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Gelder stehen für private Haushalte bereit, die im vergangenen Jahr besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren und die Öl, Kohle, Flüssiggas oder Holzpellets nutzen. Voraussetzung ist, dass die Energiekosten mehr als doppelt so hoch waren wie der Durchschnittspreis 2021. Eine Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

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dpa, MDR (Annekathrin Queck)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio so wie wir | 11. Mai 2023 | 08:00 Uhr

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