Corona-SondervermögenKarlsruher Urteil mit Folgen für Sachsen-Anhaltvon Doreen Jonas, MDR AKTUELL
Seit dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Sorge in den Ländern groß, dass die Entscheidung auch ihre Finanzplanungen ordentlich durcheinander wirbeln könnte. Schleswig-Holstein etwa hat gleich eine Haushaltsnotlage ausgerufen – so heftig ist es in Sachsen-Anhalt bei weitem nicht. Allerdings könnte hier das Corona-Sondervermögen betroffen sein. Im aktuellen Haushalt immerhin mit knapp 400 Millionen Euro eingepreist. Die AfD will rechtlich gegen das Sondervermögen vorgehen.
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- Das Urteil aus Karlsruhe zeigt, die Gelder des Corona-Sondervermögens von Sachsen-Anhalt hätten früher ausgegeben werden müssen.
- Außerdem seien einige Projekte nur schwer mit der Corona-Notlage zu vereinbaren.
- Die AfD-Fraktion im Landtag will das Sondervermögen rechtlich prüfen lassen.
Die Entscheidung von Karlsruhe hat auch im Finanzministerium von Sachsen-Anhalt einiges Kopfzerbrechen ausgelöst. Denn noch immer scheint nicht ganz klar, was das Urteil für das Land aktuell bedeutet. Minister Michael Richter: "Wir sind tatsächlich noch in der intensiven Prüfung und natürlich auch schon bei der Betrachtung, welche Lösungswege können wir dann im Ergebnis auch gehen." Viel konkreter mag der CDU-Politiker allerdings derzeit noch nicht werden.
Problem der Fälligkeit
Das Problem: In Sachsen-Anhalt wurden zwar keine Corona-Kredite umgeschichtet, ein anderer Punkt des Karlsruher Urteils aber könnte für das Land unmittelbare Folgen haben. Es geht um – wie es offiziell heißt – Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit. "Das heißt, was das Verfassungsgericht gesagt hat, wenn Ihr die Notlage erklärt habt und dafür Geld aufnehmt, dann muss dieses Geld dann auch in diesem Jahr abfließen."
Genau das aber ist in Sachsen-Anhalt nicht passiert und könnte dem Land jetzt auf die Füße fallen. Kay Barthel, Präsident des Landesrechnungshofes: "Hier haben wir die Situation, dass in 2021 die Kredite aufgenommen wurden und die Verausgabung bis 2026 geplant ist. Wenn man das Urteil streng auslegt, sehen wir auch ein Problem für Sachsen-Anhalt."
Grüne wollen Sondervermögen auflösen
Hinzu komme, dass bislang lediglich ein Viertel des gesamten Sondervermögens von insgesamt zwei Milliarden Euro überhaupt ausgegeben worden ist. Darüber hinaus geht es um Projekte, die nur schwer mit der Corona-Notlage zu vereinbaren sind. Etwa die Digitalisierung der Landesverwaltung oder der Laser-Schießstand der Polizei. Hier sieht sich Barthel in seiner Grundsatzkritik bestätigt, "dass viele Maßnahmen zwar richtig sind, aber mit der Notlage oder mit der unmittelbaren Notlagen Bekämpfung nichts zu tun haben. Und tatsächlich stellt sich die Frage, ob man jetzt noch guten Gewissens diese Mittel auch ausgeben darf."
Für Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Grünen, gehört das Corona-Sondervermögen aufgelöst: "Das Sondervermögen ist insgesamt nicht haltbar. Wir haben einen großen Stapel an Geld aufgenommen und machen da jetzt eben über die Jahre davon Maßnahmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht recht deutlich gesagt. Und insofern müsste das Geld tatsächlich in die Schuldentilgung fließen und dasselbe auch für nächstes Jahr." Das bedeutet aber auch, dass sich dann wiederum neue Lücken auftun würden.
AfD lässt Sondervermögen rechtlich prüfen
Nach dem Karlsruher Urteil müsste aus Sicht der Finanz-Expertin der Linken, Kristin Heiß, in der anstehenden Haushaltsbereinigungssitzung zumindest nachgesteuert werden. "Fakt ist, dass ein Teil der Dinge, die mit dem Corona-Sondervermögen umgesetzt werden, eigentlich normaler Teil des Kernhaushaltes sein müssten. Aus meiner Sicht müsste man entweder die Haushaltsverhandlungen verlängern - oder man müsste dann relativ zeitnah einen Nachtragshaushalt machen, um diese Sachen zu heilen." Die AfD-Fraktion hält das Corona-Sondervermögen im künftigen Landeshaushalt für rechtswidrig.
Am Dienstag will der Koalitionsausschuss zusammenkommen – dann wird sich entscheiden, wie CDU, SPD und FDP die Folgen des Karlsruher Urteils für Sachsen-Anhalt klären wollen.
Mehr zu den Folgen des Urteils
MDR (Doreen Jonas, Fabienne von der Eltz)
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | 24. November 2023 | 06:05 Uhr
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