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Demokratische KontrolleLandesverfassungsgericht weist Klage über Abgeordneten-Fragerecht ab

21. November 2022, 17:17 Uhr

Das Parlament soll die Regierung kontrollieren. Doch wenn die Ministerien gegenüber Abgeordneten Auskünfte verweigern, kann der Streit vor Gericht landen. In Sachsen-Anhalt hat die Linken-Abgeordnete Henriette Quade klären lassen, ob die Regierung ihre Auskünfte als nicht-öffentlich deklarieren darf. Es geht um Auskünfte zu einem früheren Direktor des Landeskriminalamts. Das Landesverfassungsgericht gibt der Regierung Recht.

Das Landesverfassungsgericht hat einen Antrag der Linken-Landtagsabgeordneten Henriette Quade zum parlamentarischen Fragerecht am Montag zurückgewiesen. Hintergrund war ein Streit um Auskünfte der Landesregierung zu einem früheren Direktor des Landeskriminalamts (LKA). Teile der Antwort auf die Kleine Anfrage von Quade hatte die Landesregierung als Verschlusssache eingestuft. Dagegen war die Abgeordnete vorgegangen.

Die Einstufung sei jedoch zu Recht erfolgt, urteilte das Landesverfassungsgericht. Zwar seien Antworten auf Kleine Anfragen grundsätzlich öffentlich zu erteilen. Es gebe jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn es um "schutzwürdige Interessen Dritter" gehe. Eine öffentliche Beantwortung ließe befürchten, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des ehemaligen LKA-Direktors verletzt würde. In diesem konkreten Fall wiege das höher als der Auskunftsanspruch der Abgeordneten.

Abgeordnete verärgert über knappe Regierungsantworten

Quade erklärte, sie respektiere die Entscheidung. Die Linken-Politikerin sieht dennoch Defizite bei der parlamentarischen Kontrolle der Landesregierung. "Oftmals sind die Antworten sehr knapp gehalten und die Landesregierung versucht nicht einmal, Fragen zu beantworten." Dies werde möglicherweise auch künftig zu Beschwerden und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichts auf Anfrage bestätigte, soll demnächst ein ähnlich gelagertes Verfahren entschieden werden. Auch der Grünen-Politiker Olaf Meister hat Klage gegen die Landesregierung eingereicht. Der Landtagsabgeordnete sieht sich ebenfalls in seinem Informationsrecht beschnitten. Hierbei geht es um mehrere Anfragen Meisters zum Braunkohlerevier im Süden des Landes.

Zuletzt häufiger Klagen wegen Fragerecht

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Abgeordneter in Sachsen-Anhalt vor das Landesverfassungsgericht zieht. So hatte das Gericht im Februar 2021 schon einmal im Sinne der Parlamentarier entschieden. Damals gaben die Richter Thomas Lippmann (Linke) Recht, der sich gegen eine aus seiner Sicht unzureichende Antwort des Bildungsministeriums gewehrt hatte. Konkret ging es um die Frage, wie viele Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern wegen zu wenig Unterricht keine Noten bekamen.

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MDR (Stephan Schulz, Hannes Leonard), dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT | 21. November 2022 | 15:00 Uhr

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