Dutzende NachrichtenRassistische Nachrichten in Chat: Ex-Polizeischüler nicht mehr im Dienst
Anfang 2023 wurde eine Chatgruppe unter Polizeischülern aus Sachsen-Anhalt bekannt, in der rassistische, antisemitische und menschenverachtende Inhalte gepostet wurden. Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ein Verfahren eingestellt hatte, sind nun acht Beteiligte entlassen worden. Zwei weitere wurden nicht in das Beamtenverhältnis übernommen.
- Acht ehemalige Polizeischüler, die Mitglieder einer rassistischen Chatgruppe waren, sind entlassen worden, zwei wurden nicht übernommen.
- Innenministerin Tamara Zieschang hatte bereits Anfang des Jahres die Entlassung der Beteiligten angekündigt.
- Acht weitere Mitglieder der Chatgruppe sind hingegen noch im Polizeidienst.
Nachdem Anfang des Jahres eine Chatgruppe von Polizeischülern mit rassistischen, antisemitischen und menschenverachtenden Inhalten bekannt geworden war, arbeiten zehn der insgesamt 18 Beteiligten nicht mehr bei der Landespolizei. Das teilte das Innenministerium mit.
Zwei Mitglieder der Chatgruppe sind demnach nicht als Beamte auf Probe übernommen worden. Acht weitere Polizeischüler haben laut Ministerium ihre Entlassungspapiere erhalten. Bei einigen gibt es den Angaben zufolge aber noch Vorbehalte gegen die Entlassung – auch, weil sie Widerspruch vor Gericht eingelegt haben.
Polizeischüler haben Widerspruch vor Gericht eingelegt
Dem Ministerium zufolge ist eine Entlassung nicht mehr mit Rechtsmitteln anfechtbar. In fünf Fällen seien ehemalige Polizeischüler vor Gericht gezogen, in zwei weiteren Fällen wurden Widersprüche gegen die Entlassung angekündigt.
In drei der fünf Fälle, die vor Gericht entschieden werden müssen, liegen laut Ministerium sogenannte verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz vor. Das bedeutet, das Verwaltungsgericht hat vorläufig entschieden, dass die Entlassungen rechtmäßig sind, so ein Gerichtssprecher. Die Verfahren seien aber noch nicht abschließend geklärt.
Innenministerin Zieschang für Entlassung
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte Mitte Februar angekündigt, dass 18 Polizeibedienstete entlassen werden sollen. Der Chat hatte von September 2017 bis Dezember 2021 bestanden – in ihm wurden nach aktuellen Informationen rund 5.000 Nachrichten ausgetauscht. Rund 80 davon sollen etwa antisemitisch, gewaltverherrlichend oder auch tierpornografisch sein.
Ministerin Zieschang hatte dazu nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesagt, dieses Verhalten und die Inhalte des Chats seien mit der Pflicht zur Verfassungstreue nicht zu vereinbaren. "Sie werden von mir, von der gesamten Landespolizei nicht toleriert. Sie widersprechen unserem Berufsethos und unserem Leitbild."
Acht Gruppen-Mitglieder weiter im Dienst
Dem Ministerium zufolge sind acht Mitglieder der Chatgruppe weiter im Polizeidienst tätig. In zwei Fällen seien Entlassungsverfahren beendet und die Bediensteten zu Beamten auf Lebenszeit berufen worden. Dabei handele es sich um passive Mitglieder, die zwischenzeitlich die Gruppe verlassen hätten. Vier weitere Mitglieder gingen gegenwärtig ihrer bisherigen Beschäftigung nach, zwei seien im Innendienst. In allen sechs Fällen seien die Entlassungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Gericht hebt Suspendierung auf
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte das Ermittlungsverfahren zu den Chats im Juni eingestellt und eine Suspendierung der Beteiligten aufgehoben. Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung, Gewaltdarstellung oder Teilung pornografischer Inhalte habe sich nicht bestätigt, hieß es.
Dass einige der Polizeischüler trotzdem entlassen wurden, hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg im Oktober entschieden. In diesen dienstrechtlichen Verfahren ging es darum, ob die ehemaligen Chatmitglieder überhaupt geeignet sind, Polizisten zu werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes: Die betreffenden Anwärter offenbarten "begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung als Beamte auf Lebenszeit".
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dpa, MDR (Fabienne von der Eltz)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 11. Dezember 2023 | 17:00 Uhr
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