Personelle und sachliche Ausstattung ist den gestiegenen Anforderungen anzupassen
Bis 2018 E-Government-Gesetz als Grundlage für elektronische Verwaltung, bei gleichzeitiger Einhaltung hoher Datenschutzstandards
Bürger sollen meiste Behördenkontakte online abwickeln können (Gewerbeanmeldung, KfZ-Anmeldung etc.)
Es wird geprüft, ob sich Sachsen-Anhalt an GovData (Datenportal Deutschland) anschließt
Datenschutzbeauftragter wird als Anstalt öfftl. Rechts gestärkt – personelle Ausstattung angepasst
Informationszugangsgesetz wird in Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt, Gebühren-Obergrenze deutlich herabgesetzt
Archivwesen soll gestärkt werden, deshalb Einführung elektr. Akten in der Landesverwaltung
Landespolizei
Ziel bis Ende der Wahlperiode: 6.400 Polizeivollzugsbeamte in Sachsen-Anhalt, 350 Neueinstellungen bereits in 2016, 2017 dann 700 Neueinstellungen – langfristiger Bestand von 7.000 Polizisten wird angestrebt
Neue Einsatzhundertschaft der Landesbereitschaftspolizei in Halle
Einstellungskampagne soll finanziert werden – gezielt Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund fördern, mehr Seiteneinsteiger im Bereich IT und Wirtschaft ermöglichen
Sonderbudget für Beförderungen, um Beförderungsstau (derz. 6 Mio Euro) abzubauen
Gesetz über Wachpolizei (bis 2018 befristet) erlassen – soll Polizei bei Verkehrsüberwachung und Begleitung von Schwertransporten unterstützen
Max. 20 Minuten Interventionszeit für Blaulichtfahrten
Zentrales Polizeiverwaltungsamt und vier gleichgeordnete Polizeiinspektionen im Land bis 2020 – Reviere wie bisher
Keine Taser einführen – nur für SEK
Bodycams als Modellversuch
Hauptamtlicher Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen wird im zuk. Polizeiverwaltungsamt geschaffen
Bilinguale Sprachkompetenz der Polizei (Englisch) soll verbessert werden sowie interkulturelle Kompetenz
Extremistische Gewalt (links, rechts, islamistisch etc.) mit allen Mitteln bekämpfen – Hasskriminalität durch "Internetstreife"
Kommunale Selbstverwaltung
Stärkere Fortbildung kommunaler Mandatsträger durch Landeszentrale für politische Bildung
Kommunen unter 300 Einwohnern sollen auch gewählten Ortschaftsrat bzw. Ortsvorsteher bekommen – ab 2019
Ortschaftsräte auch in Stadtteilen
Rahmenbedingungen für ehrenamtl. Kommunale Arbeit verbessern (weniger Bürokratie, mehr Auswandsentschädigung), ehrenamtl. Tätigkeit soll von Sozialversicherungspflicht befreit werden
Öfftliche Sicherheit und Ordnung, Flaggengesetz und Versammlungsgesetz
Landes- und Landesdienstflagge sollen einheitlich werden – dazu wird das Hoheitszeichen geändert
Kreisfreie Städte sollen Versammlungsbehörde sein, Schutz von Journalisten bei Versammlungen verbessert werden durch Verankerung der freien Medienberichterstattung in Neufassung des Versammlungsgesetzes
Illegalen Waffenbesitz einschränken – u.a. durch erneute Amnestieregelung beim Bund
"Tanzverbot" an "stillen Feiertagen" bleibt, Feiertagsgesetz insgesamt aber liberalisiert werden und zeitliche Einschränkungen deutlich reduziert werden
Brand- und Katastrophenschutz
Altersgrenze bei der FFW wird auf 67 angehoben
Zeitlich befristete deutliche Erhöhung von Fördermitteln für Modernisierung der FFW – dafür 100 Mio. Euro in den kommenden sechs Jahren als 50 Prozent-Förderung – Konsolidierung von Gemeindehaushalten dabei kein Hindernis
Landesweite Kampagne zur Nachwuchsgewinnung wird vereinbart, Erwerb des Führerscheins im Rahmen der Nachwuchsarbeit wird finanziell unterstützt
Wahlrecht
Hürde der Unterstützungsunterschriften für Volksbegehren wird von 8.000 auf 6.000 gesenkt
Verfassungsschutz
V-Leute werden eingeschränkt (Personenkreis, in dem V-Leute geworben werden dürfen)