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Das Gericht verhängte gegen einen Arzt eine Geldstrafe, eine ebenfalls angeklagte Ärztin wurde freigesprochen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

AmtsgerichtArzt in Freiberg wegen fahrlässiger Tötung eines Kindes verurteilt

03. Februar 2023, 17:06 Uhr

Nachdem ein sieben Jahre alter Junge aus Mittelsachsen 2017 an Pfeifferschem Drüsenfieber gestorben war, standen zwei Mediziner in Freiberg vor Gericht. Ein behandelnder Arzt wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, eine Ärztin wurde freigesprochen.

Sechs Jahre nach dem Tod eines sieben Jahre alten Jungen im Mai 2017 hat das Amtsgericht Freiberg einen Arzt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der Arzt medizinische Maßnahmen unterlassen hatte, was während der weiteren Behandlung zum Tod des Kindes führte.

Der Junge war am Pfeifferschen Drüsenfieber erkrankt und damals ins Kreiskrankenhaus Freiberg gebracht worden. Die Anklage hatte dem Arzt vorgeworfen, Maßnahmen wie das Legen eines Tubus oder die rasche Verlegung in eine Klinik mit Kinderintensivstation unterlassen zu haben. Das Kind erlitt später aufgrund von Komplikationen einen Kreislaufzusammenbruch und war im Dresdner Universitätsklinikum gestorben.

Pfeiffersches DrüsenfieberDas Pfeiffersche Drüsenfieber, auch infektiöse Mononukleose genannt, ist eine relativ häufige, in der Regel mild verlaufende Viruserkrankung. Auslöser ist das Epstein-Barr-Virus (EBV). Fieber und Lymphknotenschwellungen gehören zu den Hauptsymptomen des Pfeifferschen Drüsenfiebers.

An Pfeifferschem Drüsenfieber kann man in jedem Alter erkranken, am häufigsten tritt die Erkrankung zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr auf. Schätzungen zufolge sind in Westeuropa über 95 Prozent der Menschen unter 30 Jahren mit dem Epstein-Barr-Virus infiziert.Quelle: Techniker Krankenkasse

15.000 Euro Strafe

Der Arzt muss nun 100 Tagessätze zu 150 Euro zahlen, also 15.000 Euro. Bedingt durch die lange Verhandlungsdauer gelten 20 Tagessätze bereits als vollstreckt, sodass eine Reststrafe von 12.000 Euro bleibt.

In dem seit Herbst laufenden Prozess habe er sich kooperativ gezeigt und den Tod des Kindes bedauert, so die Gerichtssprecherin. Eine mitangeklagte Ärztin wurde dagegen freigesprochen. Das Urteil vom Freitag ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig.

MDR (tfr)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 03. Februar 2023 | 13:30 Uhr