Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Landwirte demonstrierten am Donnerstag vor dem Landtag für einen Gesetzentwurf des Agarstrukturgesetzes. Bildrechte: MDR/Lars Müller

LandtagGesetzlicher Schutz vor Agrar-Investoren: Landwirte uneins

18. Januar 2024, 19:20 Uhr

Eine kontroverse Anhörung im sächsischen Landtag hat gezeigt: In einer wichtigen Frage sind die Landwirte im Freistaat nicht einer Meinung. Konkret geht es um das geplante Agrarstrukturgesetz. Dieses soll unter anderem den Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen an fachfremde Investoren verhindern.

Aktuelle Nachrichten des Mitteldeutschen Rundfunks finden Sie jederzeit bei mdr.de und in der MDR Aktuell App.

Das erlebt Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne) auch nicht häufig: dass Landwirte vor dem Landtag demonstrieren, um ihn zu unterstützen. Genau das ist aber am Donnerstag passiert. Allerdings waren es nur eine Handvoll Landwirte mit zwei Traktoren, die dem Schneetreiben getrotzt haben. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hatte zu der Demonstration unter dem Motto "Kein Agrarland für Investoren – sächsische Betriebe erhalten" aufgerufen. Sie wollte damit ihre Unterstützung für einen Gesetzesentwurf zum Ausdruck bringen, über den im Landtag diskutiert wurde.

Vorwurf: Landpreise durch Investoren stark gestiegen

Die AbL unterstützt das Gesetz aus dem Hause Günther. Die Politik müsse handeln, sagt Geschäftsführer Clemens Risse, weil die Landpreise auch durch das Agieren von fachfremden Investoren wie der Aldi-Stiftung oder des Versicherungsunternehmens Münchener Rück stark angestiegen seien. Ein Experte aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt dies in der Anhörung. Jobst Jungehülsing rechnet vor, dass landwirtschaftliche Flächen in Sachsen innerhalb eines Jahres um 21 Prozent im Wert gestiegen seien. Für Jungehülsing ist klar: "Wir haben hoch spekulative Tendenzen auf dem Bodenmarkt."

Wir haben hoch spekulative Tendenzen auf dem Bodenmarkt.

Jobst Jungehülsing | Bundeslandwirtschaftsministerium

Neues Gesetz soll Spekulation eindämmen

Mit dem geplanten Agrarstrukturgesetz soll dem Einhalt geboten werden. Die Bundesländer sind verantwortlich für die Bodenmarktgesetzgebung, deshalb muss das entsprechende Gesetz aus dem Landwirtschaftsministerium kommen. Der Entwurf sieht unter anderem eine Höchstpreisgrenze für Grundstücksveräußerungen in Höhe von 20 Prozent über dem Verkehrswert vor, außerdem soll der Erwerb landwirtschaftlich nutzbarer Flächen durch Nichtlandwirte weiter erschwert werden.

Auch der Ökolandwirt Patrick Rückert aus Großdrebnitz spricht sich in der Anhörung als Vertreter des Biolandwirt-Vereins für das Gesetz aus: "Es ist die Möglichkeit gegeben, die vielfältige Landwirtschaft zu erhalten, weil außerlandwirtschaftlichen Investoren der Zugang zu kostbarem Boden erschwert wird."

Droht neues Bürokratie-Monster?

Vertreter von anderen Bauernverbänden stehen dem geplanten Agrarstrukturgesetz allerdings sehr kritisch gegenüber. Aus mehreren Gründen. Hartwig Kübler vom Verband der Familienbetriebe Land und Forst befürchtet beispielsweise ein neues Bürokratiemonster. Die Verwaltung verspreche, die Bürokratie durch Digitalisierung klein zu halten, das käme ihm wie ein schlechter Witz vor, so Kübler: "Man hat es wegen Softwarefehlern nicht geschafft, die Agrarzahlungen pünktlich auszuzahlen. Ein Vorgang, der 30 Jahre funktioniert hat. Nun sagt man uns, man wird einen völlig neuen Prozess problemlos organisiert bekommen."

Landesbauernverband: Große Betriebe nicht beschränken

Mit dem Gesetz soll außerdem eine Flächenkonzentrationsgrenze von 2.500 Hektar eingeführt werden. Niemand soll über diese Grenze hinweg landwirtschaftliche Flächen kaufen oder pachten dürfen. Zurzeit gibt es in Sachsen nur 30 Betriebe, die so groß sind, von insgesamt 7.000 Betrieben. Die bestehenden Betriebe sollen Bestandsschutz bekommen. Trotzdem hat unter anderem Marco Birnstengel, der für den Verein "Land schafft Verbindung" spricht, Probleme mit dieser Regelung: "Diese Obergrenze ist willkürlich. Außerdem gibt es in anderen Branchen auch keine Obergrenzen für Unternehmen, siehe die Branchenriesen Lidl oder VW."

Diese Obergrenze ist willkürlich. Außerdem gibt es in anderen Branchen auch keine Obergrenzen für Unternehmen, siehe die Branchenriesen Lidl oder VW.

Marco Birnstengel | Verein "Land schafft Verbindung"

Die Obergrenze würde Unternehmen oder Genossenschaften in ihrem Handeln beschränken, wenn sie beispielweise benachbarte Höfe übernehmen wollen, sagt auch der Landesbauernverband. Außerdem diene der Verkauf von Unternehmensanteilen Landwirten auch als Alterssicherung. Hartwig Kübler vom Verband der Familienbetriebe ergänzt, dass eine Unternehmensübergabe auch eine sehr emotionale Angelegenheit sei, da wolle man keine Behörde mit am Verhandlungstisch sitzen haben.

Durch das Gesetz würde unter anderem in das Grundeigentumsrecht eingegriffen und sei deshalb verfassungswidrig, sagen die einen Landwirte, die von sich behaupten, insgesamt 90 Prozent des Berufsstandes zu vertreten.

Die kontroverse Anhörung im sächsischen Landtag hat mehr als deutlich gemacht, dass die Landwirte in Sachsen nicht mit einer Stimme sprechen. Für die Politik ist es vor diesem Hintergrund ein schwieriges Unterfangen, ein Gesetz zu machen, dass allen bäuerlichen Interessen gerecht wird. Angesichts des Gegenwindes, den Landwirtschaftsminister Günther in der Anhörung – trotz kleiner Unterstützerdemo vor dem Landtag – erfahren hat, scheint es eher unwahrscheinlich, dass das Agrarstrukturgesetz noch in dieser Legislaturperiode geeint werden kann.

MDR (kbe)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Radio-Report | 18. Januar 2024 | 13:00 Uhr