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Die Sächsische Staatsregierung hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst vorgestellt. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

SachsenNeues Gesetz gegen Extremismus im Staatsdienst geplant

28. März 2023, 13:18 Uhr

Sachsen will entschlossener gegen extreme Ansichten im Staatsdienst vorgehen. Hintergrund ist die Diskussion um den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der nach verlorener Wahl in den Richterdienst zurückwollte.

Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am Dienstag einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst vorgestellt. Ziel sei es, den Staatsdienst besser gegen Verfassungsfeinde zu wappnen, heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums.

Laut Justizministerin Katja Meier haben die bisherigen rechtlichen Instrumente nicht ausgereicht. "Die im Entwurf vorgeschlagenen Reformen im Bereich des Disziplinarrechts machen den öffentlichen Dienst und die Justiz widerstandsfähiger gegen Extremistinnen und Extremisten. Gleichzeitig respektieren sie das hohe Gut der richterlichen Unabhängigkeit", so die Grünen-Politikerin.

Die im Entwurf vorgeschlagenen Reformen im Bereich des Disziplinarrechts machen den öffentlichen Dienst und die Justiz widerstandsfähiger gegen Extremistinnen und Extremisten. Gleichzeitig respektieren sie das hohe Gut der richterlichen Unabhängigkeit.

Katja Meier | Sachsens Justizministerin

Im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens sind Änderungen des Sächsischen Disziplinargesetzes sowie des Sächsischen Richtergesetzes geplant. Bei Fällen wie dem Verstoß gegen das Mäßigungsgebot oder die Verpflichtung zur Verfassungstreue sollen Disziplinarmaßnahmen wirksamer durchgesetzt werden. Das Gesetz soll es auch erschweren, Personen mit verfassungsfeindlicher Gesinnung in den Justizvollzugsdienst einzustellen. Zu den Vorhaben im Gesetz gehört eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz für alle Polizisten und Justizvollzugsbeamten, bevor sie in ein Beamtenverhältnis übernommen werden.

Hintergrund des neuen Gesetzes waren die Diskussionen um den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der nach verlorener Wahl in den Richterdienst zurück wollte. Das von den Grünen geführte Justizressort wehrte sich dagegen. Maier wurde vom Dienstgericht in Leipzig in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

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MDR (ama)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 28. März 2023 | 15:00 Uhr