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In dreizehn Fällen teils schweren sexuellen Missbrauchs ist ein 36-Jähriger in Dresden angeklagt worden. Der Täter ist wegen anderer sexueller Vergehen bereits vorbestraft (Symbolbild). Bildrechte: picture alliance/dpa

Staatsanwaltschaft DresdenSexueller Missbrauch: 36-Jähriger angeklagt

15. Juli 2022, 14:53 Uhr

Ein 36-Jähriger soll in Neustadt in Sachsen Kinder sexuell missbraucht haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, Kinder so manipuliert zu haben, dass sie selbst von sich kinderpornografisches Material herstellten und ihm schickten. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat nun Anklage erhoben.

Wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in drei Fällen und sexuellem Missbrauch von Kindern in zehn Fällen, ist gegen einen 36-Jährigen Anklage durch die Staatsanwaltschaft Dresden erhoben worden. Das teilt die Staatsanwaltschaft Dresden mit.

Der 36-Jährige soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen März 2020 und Mai 2020 einen damals 13-jährigen Jungen zwei Mal und einen weiteren zur Zeit der Tat im Juni 2020 13-Jährigen ein Mal schwer sexuell missbraucht haben. Die Taten ereigneten sich jeweils in Neustadt in Sachsen.

Beschuldigter lässt sich von Kindern pornografisches Material schicken

Weiterhin werde dem Beschuldigten vorgeworfen, dass er zwischen April 2020 und Januar 2021 vier damals 12- und 13-jährige Kinder in sieben Fällen über das Internet so manipuliert zu haben, dass diese schließlich von sich kinderpornografisches Material machten und ihm schickten. Zudem soll der beschuldigte Mann in drei weiteren Fällen Kindern im Alter von 12 bis 13 Jahren pornografische Schriften geschickt haben.

Gegen den 36-Jährigen ist bereits im April 2021 Haftbefehl erlassen worden. Durch mehrere Durchsuchungen in der Folge konnte pornografisches Bild- und Filmmaterial sichergestellt werden, wodurch viele begangene Missbrauchstaten erst entdeckt wurden.

Bis Ende März 2023 befinde sich der Beschuldigte laut Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden wegen anderer Straftaten in Haft. Der Beschuldigte ist schon mehrfach wegen Besitz, Erwerb und Verbreitung von kinderpornographischen Material vorbestraft.

MDR (kpb)

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