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EntscheidungOVG: Sachsen muss abgeschobene Familie aus Georgien zurückholen

13. August 2021, 15:54 Uhr

Der Freistaat Sachsen muss eine im Juni 2021 nach Georgien abgeschobene Familie zurückholen. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Familie hatte sich gegen ihre Abschiebung juristisch gewehrt. Jetzt dürfen sie vorläufig wiederkommen - bis zur endgültigen Prüfung ihres Aufenthaltes.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Freitag in einem Eilverfahren entschieden, dass die Abschiebung einer georgischen Familie rechtswidrig war. Den Antragstellern sei eine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland seitens des Freistaates Sachsen zu ermöglichen sowie "eine Duldung vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache zu erteilen", hieß es (SächsOVG, Beschluss von 13. August 2021 - 3 B 277/21).

Wer holt die Familie zurück?

Die Antragsteller reisten nach Angaben des OVG mit ihren ältesten Kindern im Jahr 2013 nach Deutschland ein und beantragten Asyl. Ihre Asylanträge wurden zuletzt im Oktober 2020 rechtskräftig abgelehnt. Sie stellten danach Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kündigte an, diese Anträge abzulehnen. Die Familie lebte in Pirna. Die Entscheidung des OVG bezieht sich nicht darauf, ob der Familie letztendlich tatsächlich ein Aufenthaltstitel zusteht.

Das sächsische Innenministerium teilte auf Anfrage von MDR SACHSEN mit, zuständig für die Rückholung seien der betroffene Landkreis und die Landesdirektion Sachsen.

Integration der Kinder: Zwei besuchen Schule erfolgreich

Die Familie wurde am 10. Juni 2021 abgeschoben, der am selben Tag beim Verwaltungsgericht gestellte Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes hatte keinen Erfolg. Aber der dagegen eingelegten Beschwerde hat das OVG nun stattgegeben. Den elf und zehn Jahre alten Antragstellern - zwei Kinder der Familie - habe im maßgeblichen Zeitpunkt der Abschiebung ein Anspruch auf Erteilung einer verfahrensbezogenen Duldung zugestanden, die rechtskräftige Entscheidung über ihre Anträge auf Gewährung eines Aufenthaltstitels im Inland abwarten zu dürfen, hieß es zur Begründung.

Ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels sei für sie nicht offensichtlich zu verneinen. Das OVG führt hierfür aus, dass die Kinder seit vier Jahren erfolgreich das Gymnasium bzw. die Grundschule besuchten. Es handle sich um Jugendliche und Heranwachsende, bei denen angenommen werden könne, dass sie gut integriert seien. Für diesen Personenkreis sehe der Gesetzgeber die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vor.

Die Eltern der Kinder und deren weitere Geschwistern hätten aufgrund des Bestehens einer familiären Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt der Abschiebung ebenfalls einen Anspruch auf Duldung, so das OVG. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Landkreis: Paragraf bisher nicht auf Kinder angewandt

In einer ersten Stellungnahme begrüßt der Landreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die schnelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Verweist aber gleichzeitig darauf, dass der fragliche Paragraf 25a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes bisher nicht auf Kinder, sondern nur auf Jugendliche und Heranwachsende angewandt wurde. "Im Zusammenhang mit den Anträgen von zwei der sieben Kinder kam das Sächsische Oberverwaltungsgericht zu einer anderen Rechtsauffassung", heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamtes. Die Entscheidung des OVG sei für die Verwaltung des Landkreises bindend und werde nun entsprechend umgesetzt, hieß es.

Linke will "Bleiberechtsoffensive" starten

Bei dem Beschluss des OVG handelt es sich nach Angaben des Gerichts um eine Einzelfallentscheidung. Deshalb gilt sie nicht automatisch für andere Familien, die ebenfalls mit Kindern nach Georgien abschoben worden sind oder vor der Abschiebung stehen. Die Partei die Linke fordert allerdings genau das und ruft eine "Bleiberechtsoffensive" aus.

Die asylpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Juliane Nagel, sagte dazu:

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts entfaltet eine große Signalwirkung. Endlich ist klargestellt, dass Bleiberecht vor Abschiebung steht.

Juliane Nagel | asylpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag

Innenminister Roland Wöller werde nun seine Ausländerbehörden verpflichten müssen, in weiteren Fällen, bei denen Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen oder Gründen der Integration gestellt wurden, Verfahrensduldungen zu erteilen. "Das betrifft übrigens auch die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen, die eine Chance gerade für alleinstehende Männer bedeuten", sagte Nagel.

SPD: Innenministerium sollte sich entschuldigen

Der integrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, Albrecht Pallas, geht trotz der Einzelfallentscheidung ebenfalls davon aus, dass sich der Beschluss auf zukünftige Fälle auswirkt:

Das Gericht hat jetzt klare Grenzen aufgezeigt, die gelten auch für das Handeln des Innenministeriums und die Einschätzungen der CDU-Fraktion.

Albrecht Pallas | integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

Im aktuellen Fall fordert er die zuständigen Stellen auf, die Familie unverzüglich nach Sachsen zurückzuholen. "Das Innenministerium und die zuständigen Behörden in Pirna sind jetzt in der Pflicht, ihre Fehler zu korrigieren. Und eine Entschuldigung stünde ihnen angesichts der Torturen, die die Familie zu erleiden hatte, gut zu Gesicht", so Pallas weiter.

Quelle: MDR/lam/sth

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 13. August 2021 | 15:00 Uhr