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Auch in Sachsen soll künftig im Nachbarrecht geregelt werden, was als Überbau im Falle einer Sanierungsmaßnahme noch zumutbar ist. Bildrechte: IMAGO / U. J. Alexander

KlimaschutzKabinett ermöglicht Wärmedämmung über Nachbargrundstück

14. Dezember 2022, 06:09 Uhr

Die Fassadendämmung darf in der Regel nicht in das Nachbargrundstück hineinragen. Immer mehr Bundesländer gehen allerdings dazu über, im Nachbarschaftsrecht gesetzliche Regelungen zu verankern, die das Dämmen über die Grundstücksgrenze hinaus gestatten. Auch Sachsen hat diesen Weg nun eingeschlagen. Das Kabinett in Dresden brachte ein Gesetz auf den Weg, um Dämm-Maßnahmen im Gebäudebestand in solchen Fällen zu erleichtern, bei denen bisher eine Zustimmung des Nachbarn nötig war.

Wer in Sachsen sein Haus dämmen möchte, soll dafür künftig in den meisten Fällen die Grundstücksgrenze zum Nachbarn überschreiten dürfen. Das Kabinett in Dresden brachte am Dienstag eine entsprechende Änderung des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes in den Landtag ein. Nachbarn, deren Grundstück durch die Dämm-Maßnahme belastet wird, werden demnach unter bestimmten Vorraussetzungen zur Duldung des Überbaus verpflichtet.

Änderungen im Nachbarschaftsrecht zugunsten von mehr Klimaschutz

Mit der Neuregelung soll nach Angaben der Landesregierung die "Energieeffizienz im Gebäudebereich" gefördert werden. Ziel sei ein besserer Klimaschutz. Justizministerin Katja Meier (Grüne) sagte, angesichts von Klimaschutzvorgaben für Gebäude werde den Regelungen künftig eine große Bedeutung zukommen. Gerade der Gebäudebereich sei eine zentrale Stellschraube zur Senkung des Energieverbrauches.

Der Gebäudebereich ist eine zentrale Stellschraube für eine Reduktion unseres Energieverbrauches.

Katja Meier | Justizministerin Sachsen

Die Neuregelung soll zugleich für mehr Rechtsfrieden zwischen Nachbarn sorgen. Nach Ministeriumsangaben wurde der Entwurf bereits im August zur Anhörung freigegeben.

MDR (dpa)