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Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Berufung gegen den Freispruch im Poolparty-Porzess eingelegt. Zwei Männer kamen bei einer Weihnachtsfeier 2019 ums Leben. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

ProzessUrteil nach Tod bei Poolparty in Gerichshain: Staatsanwaltschaft geht in Berufung

18. Oktober 2022, 17:24 Uhr

Nach dem Tod zweier Männer bei einer Poolparty im Dezember 2019 im Landkreis Leipzig waren zwei Angeklagte vor einer Woche freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft will dagegen vorgehen.

Gegen den Freispruch zweier Angeklagter im sogenannten Poolparty-Prozess in Leipzig hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Berufung eingelegt. Das Gerichtsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Das Amtsgericht Grimma hatte die 44 und 49 Jahre alten Männer vorige Woche vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen, nachdem zwei Männer bei einer Poolparty gestorben waren.

Die Richter hatten den Freispruch damit begründet, dass die Angeklagten nicht verpflichtet waren, sich über die Gefahren von Trockeneis zu informieren. Zudem habe der Verkäufer des Trockeneises die beiden Männer nicht über die Gefahren aufgeklärt.

Die Angeklagten hatten bei einer privaten Weihnachtsfeier in Gerichshain im Landkreis Leipzig am 22. Dezember 2019 einen Block Trockeneis in einen Pool gekippt. Dabei wurde Kohlenstoffdioxid freigesetzt, das sich über der Wasseroberfläche angesammelt hatte. Drei Männer im Pool wurden dadurch bewusstlos und gingen unter. Ein 20-Jähriger und ein 39-Jähriger ertranken. Das dritte Opfer, ein damals 47 Jahre alter Mann, konnte wiederbelebt werden.

MDR (phb)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten des Regionalstudios Leipzig | 18. Oktober 2022 | 13:30 Uhr