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RevisionBundesgerichtshof soll über "Kinderzimmer-Dealer"-Fall entscheiden

25. Mai 2023, 04:05 Uhr

Der Fall des als "Kinderzimmer-Dealer" Mannes aus Leipzig sowie vier Mitangeklagte könnte bald den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen das vor Himmelfahrt vom Landgericht gesprochene Urteil Rechtsmittel eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch.

Dem Mann aus Leipzig wurde vorgeworfen, aus seinem Kinderzimmer über eine Webseite Drogen verkauft zu haben. Vergangene Woche wurde er verurteilt. (Symbolbild) Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Das Landgericht hat nun elf Wochen lang Zeit, um das Urteil niederzuschreiben und allen Prozessbeteiligten zukommen zu lassen, so der Gerichtssprecher. Sobald die Staatsanwaltschaft das Urteil erhalten habe, müsse sie prüfen, welche Rechtsmittel genau eingelegt werden können. Anschließend sei der Bundesgerichtshof die nächste Instanz.

Mehrjährige Haftstrafen verhängt

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 28 Jahre alten "Kinderzimmer-Dealer" und vier weiteren Männern vorgeworfen, Drogen in nicht geringer Menge beschafft und im Internet verkauft zu haben. Dem Urteil zufolge sahen es die Richter als erwiesen an, dass vier der fünf Angeklagten in unterschiedlichem Ausmaß an den Drogengeschäften beteiligt waren. Das Landgericht verhängte zum Teil mehrjährige Haftstrafen. Der fünfte Beteiligte wurde freigesprochen.

MDR (ben)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 24. Mai 2023 | 17:30 Uhr