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Wann finden die nächsten Kommunalwahlen in Sachsen statt?

Am 9. Juni 2024 werden die Mitglieder von zehn Kreistagen, 418 Stadt- und Gemeinderäten sowie hunderten Ortschaftsräten in voraussichtlich 206 Gemeinden für die Amtsperiode 2024 bis 2029 gewählt. In der Landeshauptstadt entscheiden die Dresdnerinnen und Dresdner zudem, wer sie in den kommenden fünf Jahren in den zehn Stadtbezirksbeiräten vertreten wird. In der Stadt Schkeuditz wird am 9. Juni außerdem über den Posten der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters abgestimmt.

Festgesetzt hat den Wahltermin das Sächsische Innenministerium. Er wurde am 6. Juni 2023 im Sächsischen Amtsblatt bekanntgegeben.

Wer wird bei der Kommunalwahl gewählt?

Im Rahmen der diesjährigen regelmäßigen Kommunalwahlen werden die Mitglieder der Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und gegebenenfalls der Stadtbezirksbeiräte gewählt.

Wie viele Stimmen habe ich bei der Kommunalwahl?

Die Wahlen für die neuen Kreistage, sowie Stadt-, Gemeinderäte und Ortschaftsräte erfolgen nach den Regeln der Verhältniswahl. Das bedeutet, jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen. Wähler können diese entweder einem Kandidaten geben oder auch auf drei Kandidaten verteilen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn nur eine Person auf dem Wahlzettel steht oder kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht ist, findet eine Mehrheitswahl ohne Bindung an den möglichen vorgeschlagenen Bewerber statt. In diesem Fall entfällt aber das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber. Wähler können dann einer wählbaren Person jeweils ein Stimme geben und auch drei Personen selbst nennen. "Die Mehrheitswahl ist bei den Gemeinderäten relativ selten, in Ortschaftsräten kommt es schon häufiger vor", heißt es aus dem Statistischen Landesamt.

Wie oft finden die Kommunalwahlen statt?

Das kommt darauf an: Landrätinnen und Landräte sowie (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister der Städte und Gemeinden werden alle sieben Jahre gewählt.

Die regelmäßigen Wahlen zu den Gemeinderäten, Kreistagen und Ortschaftsräten finden alle fünf Jahre statt. Es wird immer zwischen dem 1. April und dem 30. Juni gewählt. Den Wahltermin teilt das Innenministerium rund ein Jahr vor der Wahl mit.

Wer darf bei den Kommunalwahlen wählen?

Um wählen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Wahlberechtigt sind deutsche Bürgerinnen und Bürger bzw. ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche sonstigen Wahlen sind für 2024 in Sachsen geplant?

Neben den Kommunalwahlen am 9. Juni findet an diesem Tag auch die Europawahl statt. Knapp drei Monate später werden die Sachsen nochmals zur Wahl gebeten: Am 1. September wird der Sächsische Landtag neu gewählt.

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