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Mitgliedsstaaten: Zehn weitere Länder wollen beitreten

Die EU hat nach dem Austritt Großbritanniens derzeit folgende 27 Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Beitrittskandidaten zur EU sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei sowie die Ukraine. Diese Länder befinden sich demnach offiziell im Prozess der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in ihr nationales Recht. Im Falle der Türkei steht der Beitrittsprozess jedoch derzeit still.

Potenzielle Beitrittskandidaten sind darüber hinaus der Kosovo und Georgien. Diese Staaten erfüllen noch nicht alle Voraussetzungen für einen Beitrittsprozess.

Europaparlament: einzig direkt gewählte EU-Institution

Das Europäische Parlament, kurz Europaparlament oder EU-Parlament, vertritt die Interessen der knapp 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union (EU). Die Abgeordneten des Parlaments werden bei der Europawahl von den Wählerinnen und Wählern in den einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmt – das Parlament ist damit die einzige direkt gewählte Institution der EU. Gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union ist das Parlament für den Erlass von EU-Rechtsvorschriften zuständig.

Die Befugnisse des Europaparlaments wurden über die Jahre deutlich erweitert. Die meisten Gesetze in der EU werden heute nur mit seiner Zustimmung verabschiedet. Daneben entscheidet das Parlament über den Haushalt der EU und überwacht die Verwendung der Mittel. Außerdem wählt das EU-Parlament den Präsidenten und die Mitglieder der EU-Kommission.

Das Europäische Parlament hat zwei Tagungsorte: das französische Straßburg und die belgische Hauptstadt Brüssel. Straßburg ist der offizielle Sitz. Dort finden jährlich zwölf jeweils viertägige Plenarsitzungen statt. Die Fachausschüsse und Fraktionen tagen hingegen in Brüssel, wo auch ergänzende Plenarsitzungen abgehalten werden.

EU-Kommission: Regierung der Union

Die EU-Kommisssion ist praktisch die Regierung der EU. Sie wird für fünf Jahre vom Europaparlament gewählt. Jedes Mitgliedsland stellt eine Kommissarin oder einen Kommissar. Die Präsidentin der Kommission weist den Kommissaren Aufgabenbereiche zu. Präsidentin ist derzeit die deutsche CDU-Politikerin Ursula von der Leyen. Sie ist zugleich das einzige deutsche Mitglied der Kommission.

Die EU-Kommission ist die Exekutive der EU. Sie führt die beschlossene Politik aus. Zugleich erarbeitet sie Gesetzesvorschläge und stellt den Haushaltsplan auf. Darüber hinaus wacht die Kommission über die Einhaltung der europäischen Verträge, zum Beispiel den Vertrag von Lissabon, und mithin die europarechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten.

Europäischer Rat: Ort der Grundsatzentscheidungen

Im Europäische Rat bestimmen die Staats- bzw. Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer die Leitlinien der EU-Politik. Der Rat ist somit das politisch wichtigste Organ der EU. An Sitzungen nehmen auch der Präsident der Europäischen Kommission und der Ratspräsident teil. Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal pro Halbjahr zusammen.

Der Rat beschließt keine Gesetze, sondern handelt vor allem Kompromisse zwischen den Ländern aus und einigt sich auf die grundsätzlichen politischen Zielsetzungen der EU. Der Europäische Rat ernennt den Kommissionspräsidenten, die Mitglieder der Kommission, den EU-Außenbeauftragten sowie das Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB).

Rat der Europäischen Union: Fachminister erarbeiten Gesetze

Der Rat der Europäischen Union wird häufig auch EU-Ministerrat genannt. Er setzt sich je nach Fachgebiet aus den jeweils zuständigen Ministerinnen und Ministern der Mitgliedsländer zusammen. Zum Beispiel gibt es einen Rat der EU-Finanzminister und einen anderen für die EU-Wirtschaftsminister.

Der Rat ist zusammen mit dem Europaparlament für den Erlass von EU-Rechtsvorschriften zuständig. Gesetze gibt es auf EU-Ebene streng genommen nicht. Stattdessen verhandeln, vereinbaren und verabschieden die Fachminister Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Verordnungen sind unmittelbar bindend, Richtlinien können von den Mitgliedern in eigener Form umgesetzt werden und Beschlüsse gelten für den Einzelfall.

Im Ministerrat erfolgt die Abstimmung in "sensiblen Angelegenheiten" einstimmig. Das betrifft etwa die Außen- und Sicherheitspolitik oder Finanzen. In den meisten Bereichen wird inzwischen mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt. Das ist erreicht, wenn 55 Prozent der Staaten zustimmen, die zugleich 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Europarat: eigenständige Organisation

Der Europarat hat nichts mit der EU zu tun. Er ist eine eigenständige Organisation, deren Mitglieder sich zur Einhaltung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Prinzipien bekennen. Dem Europarat gehören 46 Mitgliedstaaten an, de facto sämtliche europäische Staaten mit Ausnahme Weißrusslands und des Kosovos. Russland wurde aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine im März 2022 ausgeschlossen.

EU-Ratspräsident: Vertreter der Staats- und Regierungschefs

Der EU-Ratspräsident ist der Präsident des Europäischen Rates. Er wird von den Staats- und Regierungschefs der EU für zweieinhalb Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist einmal möglich.

Seit Dezember 2019 hat das Amt der frühere belgische Ministerpräsident Charles Michel inne. Er bereitet die EU-Gipfel vor und leitet diese, ohne selbst ein Stimmrecht zu haben. Außerdem vertritt er die EU nach außen.

Ratspräsidentschaft: wechselnder Vorsitz der Mitgliedsstaaten

Häufig verwechselt mit dem Ratspräsidenten wird die Ratspräsidentschaft. Die heißt offiziell Vorsitz im Rat der Europäischen Union und wird durch ein Land wahrgenommen, jeweils für ein halbes Jahr. In dieser Zeit leiten die zuständigen Minister des Landes die Tagungen des EU-Ministerrats. Sie vertreten den Ministerrat auch gegenüber anderen Institutionen der EU.

Häufig wird der Außenminister des vorsitzenden Landes auch Ratspräsident genannt, was die Verwechslungsgefahr zusätzlich erhöht. Im zweiten Halbjahr 2023 hatte Spanien den Ratsvorsitz, 2024 übernimmt zunächst Belgien gefolgt von Ungarn.

EU-Außenbeauftragter: Außenminister mit anderem Namen

Den EU-Außenbeauftragten – offiziell Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik – gibt es seit 2009. Er ist qua Amt zugleich EU-Kommissar für Außenbeziehungen und damit praktisch der Außenminister der EU. Ursprünglich sollte das Amt auch so heißen und stand mit dieser Bezeichnung in der Verfassung der EU. Nachdem diese in mehreren Ländern per Referendum abgelehnt und durch den Vertrag von Lissabon ersetzt worden war, erhielt das Amt seine jetzige Bezeichnung. Amtsinhaber ist seit 2019 der Spanier Josep Borrell.

Vertrag von Lissabon: Ersatz einer Verfassung

Der Vertrag von Lissabon trat 2009 in Kraft und ist praktisch der Ersatz für die gescheiterte Verfassung der EU. Diese war 2004 bereits komplett ausgearbeitet und auf EU-Ebene unterzeichnet gewesen, wurde aber in Frankreich und den Niederlanden per Volksabstimmung abgelehnt. Danach wurden alle weiteren Referenden abgesagt und der Verfassungstext abzüglich einiger Symbolik als "einfacher" Vertrag erneut zur Abstimmung gestellt.

Die Neuregelung war nötig, um die EU nach der massiven Erweiterung seit 2004 handlungsfähig zu halten. Wichtige Änderungen sind eine Aufwertung des Parlaments, die Reduzierung von Veto-Möglichkeiten einzelner Länder, die Schaffung des EU-Ratspräsidenten und des Außenbeauftragten, die Möglichkeit eines Referendums auf EU-Ebene und die Möglichkeit eines Austritts aus der EU.

EU-Haushalt: viel Geld für Wirtschaftsförderung

Der Haushalt der EU sah 2023 Ausgaben in Höhe von 186 Milliarden Euro vor. Zum Vergleich: Der Bundeshaushalt ist mit rund 445 Milliarden Euro mehr als doppelt so hoch.

Der größte Posten des EU-Haushalts mit einem Volumen von über 70 Milliarden Euro trägt die Überschrift "Zusammenhalt, Resilienz und Werte". Darin enthalten sind insbesondere die Gelder für Strukturförderung, etwa der Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Efre) oder der Europäische Sozialfonds (ESF+). Rund 57 Milliarden Euro gehen in die Landwirtschaft. Über 21 Milliarden Euro waren für "Binnenmarkt, Innovation und Digitales" vorgesehen. Hier sind etwa Wirtschaftsförderungen oder auch die Weltraumforschung enthalten. Die EU-Verwaltung sollte 2023 11 Milliarden kosten. Für Migration und Grenzmanagement waren 3,7 Milliarden Euro vorgesehen.

Zusätzlich zu diesem Budget waren für 2023 Ausgaben aus dem schuldenfianzierten Wiedeaufbauprogramm "NextGenerationEU" in Höhe von 113,9 Milliarden Euro vorgesehen. Das Programm wurde zur Erholung nach der Corona-Pandemie beschlossen.

Die Einnahmen setzen sich zusammen aus Beitragszahlungen der Mitgliedsländer, Einfuhrzöllen auf Erzeugnisse aus Drittländern, eine neue Abgabe auf nicht recycelbare Plastikverpackungen sowie Geldbußen für Unternehmen, die EU-Vorschriften nicht einhalten. Außerdem fließen einheitlich 0,3 Prozent der Mehrwertsteuereinnahmen der Mitglieder an die EU.

Deutschland war nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) 2022 größter Nettozahler der EU mit Beiträgen von rund 19,7 Milliarden Euro. Zu den Nettozahler gehörten auch Frankreich, Schweden, Niederlande, Österreich, Finnland, Dänemark, Italien und Irland. Die EU und auch die Bundeszentrale für politische Bildung weisen jedoch daraufhin, dass eine Gegenüberstellung von nationalen Haushaltsausgaben und Einnahmen aus dem EU-Budget der Komplexität des Themas nicht gerecht werden. Die deutsche Wirtschaft profitiere etwa besonders stark vom Binnenmarkt und dem Euro.

Strukturförderung: Fördermilliarden aus Brüssel

Struktur- und Investitionsförderung sind zwei zentrale Bereiche der EU-Politik. Seit Jahrzehnten gibt die EU einen großen Teil ihrer Mittel für die Angleichung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts aus. Die größten Fördertöpfe sind der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (Efre), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Kohäsionsfonds.

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