Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben

VerfassungsgerichtFDP-Gruppe im Thüringer Landtag bekommt nicht mehr Geld

06. Juli 2022, 11:16 Uhr

Die FDP-Gruppe im Thüringer Landtag wird vorerst nicht mehr Geld für ihre parlamentarischen Aufgaben erhalten. Das hat das Verfassungsgericht am Mittwoch nach einer Klage der Liberalen entschieden.

von MDR THÜRINGEN

Die Klage der FDP-Gruppe beim Thüringer Verfassungsgericht ist in weiten Teilen erfolglos geblieben. Das Gericht entschied, dass die Anträge der Liberalen auf eine bessere Finanzausstattung unbegründet seien. Dass die FDP 50 Prozent weniger Zuschüsse erhalte als eine Fraktion, sei nicht rechtsverletzend. Nach Angaben der Richter hat eine parlamentarische Gruppe nicht die gleiche Bedeutung wie eine Fraktion.

FDP-Gruppensprecher Kemmerich: Gelder reichen nicht aus

Die Liberalen hatten im November vergangenen Jahres vor dem Verfassungsgericht geklagt, um ihren seit 2021 bestehenden neuen Status als Gruppe im Landtag endgültig klären zu lassen. Statt der mindestens erforderlichen fünf Abgeordneten gehören ihr im Landtag nach dem Weggang der Abgeordneten Ute Bergner nur noch vier an.

FDP-Gruppensprecher Thomas Kemmerich hatte erklärt, dass die zur Verfügung stehenden Gelder nicht ausreichen, um die Grundlast an Aufgaben zu finanzieren, die die Gruppe habe. Demnach habe die FDP nur noch 56 Prozent der Gelder bei gleicher Aufgabenfülle im Vergleich zum früheren Fraktionsstatus. 

Verfassungsgericht: Regeln für Aktuelle Stunde überarbeiten

Nachbesserungen forderte das Verfassungsgericht allerdings bei den Regeln für die Aktuellen Stunden. Zurzeit darf die FDP-Gruppe nur eine Aktuelle Stunde pro Quartal beantragen. In einer Aktuellen Stunde können Themen im Parlament diskutiert werden. Sie findet in der Regel auf Verlangen einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten oder durch Vereinbarung im Ältestenrat statt.

Nach Angaben der Richter ist zwar eine Begrenzung auf vier Aktuelle Stunden pro Jahr nicht zu beanstanden. Allerdings müsse eine Gruppe mehr Möglichkeiten haben, über die Verteilung der Aktuellen Stunden innerhalb eines Jahres zu entscheiden.

Mehr aus dem Thüringer Landtag

MDR (fno)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 06. Juli 2022 | 11:00 Uhr

Kommentare

Laden ...
Alles anzeigen
Alles anzeigen