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KommunalwahlWelche Gestaltungsmöglichkeiten hat eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister?

20. Mai 2024, 05:00 Uhr

Am 26. Mai ist Kommunalwahl in Thüringen. Dann werden in den meisten Städten und Gemeinden auch die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt; in Erfurt, Weimar, Jena, Gotha, Suhl und Gera, Altenburg, Eisenach, Ilmenau und Mühlhausen Oberbürgermeisterinnen oder Oberbürgermeister. Aber was sind die Aufgaben einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters?

von MDR THÜRINGEN

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In welchen Städten Thüringens gibt es Oberbürgermeisterinnen oder Oberbürgermeister?

Oberbürgermeisterinnen oder Oberbürgermeister gibt es in Thüringen in kreisfreien Städten - dazu zählen Erfurt, Weimar, Jena, Suhl und Gera. Sie gehören, wie der Name sagt, keinem Landkreis an. "Deshalb hat der Bürgermeister hier so viele Aufgaben - zum Beispiel ÖPNV, Müllentsorgung und eben alles, was sonst der Landkreis machen würde -, dass er auch namentlich unterschieden wird: Er ist Oberbürgermeister", sagt Professor Sven Müller-Grune von der Hochschule Schmalkalden, der auf Wirtschafts- und Verwaltungsrecht spezialisiert ist. In kreisfreien Städten ist der Oberbürgermeister also Landrat und Bürgermeister in Personalunion.

Der Bürgermeister ist Beamter der Gemeinde. In kreisfreien Städten, Großen Kreisstädten und Großen kreisangehörigen Städten führt er die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister.

Thüringer Kommunalordnung

Anders ist das bei den "Großen Kreisstädten" - ein neuer Stadtstatus, der für Eisenach bei der Fusion mit dem Wartburgkreis 2021 eingeführt wurde - und den sogenannten Großen kreisangehörigen Städten. Zu Letzteren zählen Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen. Diese Städte gehören zwar einem Landkreis an, übernehmen aber gewisse Verwaltungsaufgaben für sich selbst. Und haben deshalb eine Oberbürgermeisterin oder einen Oberbürgermeister.

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Was macht eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister?

Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sind eher keine Politikerinnen und Politiker mit Gestaltungsmacht. Vielmehr beruht das Amt auf Verwaltungs-, Verhandlungs- und Repräsentationstätigkeiten. Oft sei der Oberbürgermeister nur "Vollzugs-Organ", sagt Sven Müller-Grune.

Sie oder er beruft den Stadtrat zu den Sitzungen ein. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister setzt in Absprache mit den Beigeordneten und dem Hauptausschuss die Tagesordnung fest, bereitet die Sitzungen vor und leitet sie. Der Stadtrat trifft dann die kommunalen Entscheidungen. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist verpflichtet, diese demokratischen Entscheidungen umzusetzen.

Ähnliche "Handlanger"-Tätigkeiten muss sie oder er auch bei staatlich übertragenen Aufgaben erfüllen, die gesetzlich klar geregelt sind. Als Chefin oder Chef der Gemeinde muss die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister Gesetze in der Stadtverwaltung umsetzen. Denn die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter sämtlicher Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter.

Zu guter Letzt hat die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister repräsentative Aufgaben. Sie oder er vertritt die Stadt in Verhandlungen mit Investorinnen und Investoren, dem Landratsamt oder anderen Gemeinden.

Was darf eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister in der Stadt nicht selbst entscheiden?

Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister kann nicht einfach selbst entscheiden, was in der Stadt passieren soll. Dafür ist der Stadtrat zuständig, der in allen Angelegenheiten der Stadt entscheidet. Wenn es also darum geht, welcher Spielplatz gebaut, welcher Verein Fördermittel erhalten und wie hoch die Preise im städtischen Schwimmbad sein sollen, hat dieser das letzte Wort.

Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister berät und entscheidet aber mit. So kann sie oder er Einfluss auf die Themen nehmen und Vorschläge machen, welche Politik gemacht werden soll. Sie oder er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats und der Ausschüsse, die die Verwaltung dann umsetzt.

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Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister?

Gestalterisch tätig werden kann sie oder er nur bei wenigen staatlich übertragenen Aufgaben: Etwa in Teilbereichen des Gefahrenabwehrrechts, wo kommunale Ordnungsämter, auf die die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister durch Verordnungen Einfluss nehmen kann, zuständig sind.

Die eigentliche Gestaltungsstärke des Amtes liegt in seinen öffentlichen Auftritten. Vor allem bei Festen, an Feier- und Gedenktagen oder anderen feierlichen Veranstaltungen von städtischem Interesse und in den Medien tritt die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister öffentlich in Erscheinung. Sie oder er gibt Empfänge, hält Reden und ehrt verdiente Bürgerinnen und Bürger.

Als höchste Vertreterin oder höchster Vertreter der Stadt kann eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister den innerstädtischen Diskurs mitbestimmen und so zumindest indirekt politisch Einfluss nehmen. Sie oder er ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die Menschen vor Ort.

Wie und wie oft wird eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister gewählt?

Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister werden wie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Thüringen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Bildrechte: IMAGO/Jacob Schröter

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und damit auch die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister in Thüringen werden "in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar von den Bürgern der Gemeinde" auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. So legt es die Thüringer Kommunalordnung fest.

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MDR (caf, ask)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 12. Mai 2024 | 19:00 Uhr