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Mögliche SzenarienWie weiter in der Thüringer Politik?

29. Oktober 2019, 20:52 Uhr

Schon in der Wahlnacht hat Bodo Ramelow angekündigt, sich möglichst schnell einer Ministerpräsidentenwahl im Landtag zu stellen. Welche Szenarien sind dafür jetzt denkbar? Weil die Thüringer Verfassung keine Frist für die Wahl setzt, ist bislang eigentlich nur klar, dass der neue Landtag bis zum 26. November zusammen treten muss.

von Ulli Sondermann-Becker

Die Landtagswahl hat kein klares Bild ergeben, wie Thüringen künftig regiert werden kann. Ministerpräsident Bodo Ramelow will deshalb Gespräche mit Grünen, CDU, SPD und FDP führen, wie es weitergehen kann. Schon in der Wahlnacht hat er angekündigt, sich möglichst schnell einer Ministerpräsidentenwahl im Landtag zu stellen.

Gewählt ist, wer im ersten oder zweiten Wahlgang die Mehrheit der Sitze im Landtag erreicht. Im dritten Durchgang reicht die einfache Mehrheit der Stimmen. Die Wahlgänge sind geheim. Der Kandidat muss nicht Mitglied des Landtags sein.

Szenario 1

Ramelow tritt zur Wahl an. Rotrotgrün steht geschlossen hinter ihm. CDU und FDP enthalten sich. Die AfD stimmt gegen ihn. Weil im dritten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht, wäre Ramelow zum Ministerpräsidenten gewählt und könnte seine Minister und Staatssekretäre ernennen. Bei Abstimmungen im Parlament müsste er sich jetzt Mehrheiten bei AfD, CDU oder FDP suchen, da seine eigene Regierungskoalition aus eigener Kraft nicht genügend Stimmen hat.

Szenario 2

Ramelow tritt nicht allein zur Wahl an. Auch andere Parteien stellen einen oder mehrere Kandidaten auf. Wenn keiner der Kandidaten in den ersten beiden Wahlgängen eine Mehrheit der Sitze im Landtag erreicht, entscheidet im dritten Wahlgang die Mehrheit der Ja-Stimmen. Es ist möglich, für den dritten Wahlgang einen neuen Kandidaten zu benennen. Auch in diesem Fall muss sich der Gewählte für jede Abstimmung im Parlament eine Mehrheit suchen.

Szenario 3

Ramelow tritt ohne Gegenkandidaten zur Wahl an. Rotrotgrün steht geschlossen hinter ihm. AfD, CDU und FDP stimmen auch im dritten Wahlgang geschlossen gegen ihn. In dieser Abstimmung hätte Ramelow keine Stimmen-Mehrheit. Er wäre aber trotzdem gewählt, weil laut Verfassung nur Stimmen für aufgestellte Kandidaten zählen.

Zu diesem Schluss kam der Verfassungsrechtler Martin Morlok in einem Gutachten im Herbst 2014. Er bezog sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Landtagsjuristen hatten zuvor die Auffassung vertreten, dass die Zahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übertreffen muss.

Szenario 4

Ramelow tritt an. Rotrotgrün steht geschlossen hinter ihm. Außerdem stimmen soviele Abgeordnete von AfD, CDU oder FDP für ihn, dass er schon im ersten Wahlgang die nötige Mehrheit erreicht. Weil der aktuelle Landtag 90 Sitze hat, reichen dafür 46 Stimmen.

Szenario 5

Ramelow und CDU-Chef Mike Mohring treten beide an. Weil keiner von beiden im ersten und zweiten Wahlgang 46 Stimmen erreicht, kommt es zum dritten Wahlgang. Für Ramelow stimmen alle 42 Abgeordneten von Rotrotgrün. Mohring bekommt aber mehr Stimmen als Ramelow, weil er außer von der CDU (21 Stimmen) und der FDP (fünf Stimmen) auch noch von Abgeordneten der AfD gewählt wird. Da die Wahl geheim ist, lassen sich vom Wahlergebnis nur mittelbar Schlüsse auf die jeweiligen Wähler ziehen. Dennoch müsste Mohring nach der Wahl mit dem Verdikt leben, mit Stimmen der AfD Ministerpräsident geworden zu sein. Zudem müsste er sich für jede Abstimmung im Parlament eine Mehrheit suchen.

Szenario 6

Der Landtag beschließt Neuwahlen. Nach Artikel 50 der Verfassung kann er das mit zwei Drittel seiner Mitglieder beschließen. Für einen solchen Beschluss sind also mindestens 60 Stimmen nötig. Die Abstimmung über Neuwahlen muss aber mindestens von einem Drittel der Mitglieder des Landtags - also mindestens von 30 Abgeordneten - beantragt werden. Nach Ansicht von Verfassungsrechtlern ist das übrigens der einzige zulässige Weg zu Neuwahlen. Sowohl das "konstruktive Misstrauensvotum" nach Artikel 73 der Thüringer Verfassung als auch die "Vertrauensfrage" nach Artikel 74 kommen nicht infrage, solange der Ministerpräsident nur geschäftsführend im Amt ist.

Fristen

Weil die Thüringer Verfassung keine Frist für die Wahl setzt, ist bislang eigentlich nur klar, dass der neue Landtag bis zum 26. November zusammen treten muss. Das schreibt die Thüringer Landesverfassung in Artikel 50 vor. Der letzte Tag für die Konstituierung des neuen Landtags wäre also der 26. November.

Quelle: MDR THÜRINGEN

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 29. Oktober 2019 | 16:00 Uhr

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