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PolitikErfurt: Stadtrat nimmt Bürgerbegehren zu Klimaentscheid an

25. Januar 2023, 19:53 Uhr

In Erfurt soll es einen Klimaentscheid geben. Darüber wird im Stadtrat diskutiert. Zuvor waren mehr als 7.100 Unterschriften gesammelt worden.

von MDR THÜRINGEN

Der Erfurter Stadtrat hat am Mittwochabend in seiner Sitzung das Bürgerbegehren zum Klimaentscheid angenommen. Dafür waren zuvor mehr als 7.100 Unterschriften gesammelt worden. Nun soll in einer der nächsten Stadtratssitzungen entschieden werden, ob es einen Bürgerentscheid zum Klima geben soll.

Damit Erfurt bis 2035 klimaneutral wird, fordert das Bündnis für den Klimaentscheid einen Aktionsplan mit konkreten Vorhaben. Die sollen ab 2025 umgesetzt werden.

Gefordert wird außerdem ein Klimarat. Der Klimaentscheid Erfurt ist eine Initiative des Bündnisses für Klimagerechtigkeit Erfurt. Dem Bündnis gehören nach Angaben der Initiatoren viele Erfurter Organisationen und Initiativen an.

Das Verfahren: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Laut dem "Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" können Bürger zu Angelegenheiten ihrer Gemeinde einen Bürgerentscheid - also eine direkte Abstimmung aller wahlberechtigen Einwohner - beantragen. Dieser Antrag wird als Bürgerbegehren bezeichnet.

Ein Bürgerbegehren ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Diese muss prüfen, ob die in dem Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Ist das der Fall, müssen die Initiatoren des Bürgerbegehrens innerhalb von vier Monaten Unterschriften sammeln. Die Mindestzahl liegt bei sieben Prozent der stimmberechtigten Einwohner, die Maximalzahl der notwendigen gültigen Unterschriften beträgt 7.000.

Ist die geforderte Unterschriftenzahl erreicht, muss das Bürgerbegehren dem Gemeinderat vorgelegt werden. Dieser hat eine Feststellung zu treffen, ob das Bürgerbegehren gültig ist. Ist das der Fall, muss innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung ein Bürgerentscheid abgehalten werden. Bei dem Bürgerentscheid stimmen die wahlberechtigten Einwohner über die im Rahmen des Bürgerbegehrens formulierte Angelegenheit ab. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeindesratsbeschlusses. Das bedeutet, dass die Gemeinde ihn umsetzen muss.

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MDR (cfr)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 25. Januar 2023 | 21:30 Uhr

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