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LandgerichtBetrugsprozess gegen Tino Brandt in Gera wird neu aufgerollt

21. Juli 2022, 15:08 Uhr

von MDR THÜRINGEN

Der Betrugsprozess gegen den früheren Thüringer Neonazi Tino Brandt muss erneut vor Gericht verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil teilweise aufgehoben und ans Landgericht Gera zurück verwiesen. Das muss nun in Teilen neu verhandeln.

Brandt war im August 2019 wegen Betrugs im großen Stil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen hatte er Revision eingelegt.

Früherer Neonazi 2019 als Betrüger verurteilt

Die Geraer Richter hatten damals als erwiesen angesehen, dass Brandt unter anderem mit Scheinverträgen, vorgetäuschten Krankheiten und Unfällen bei Arbeitsämtern, Krankenkassen und Unfallversicherungen Kasse gemacht hatte. Er sollte zudem 134.000 Euro für den entstandenen Schaden zahlen. Der BGH sprach unter anderem von Rechtsfehlern. Auch mit den Fällen der beiden damaligen Mitangeklagten muss sich das Gericht neu befassen.

Bekannter Neonazi der 1990er-Jahre

Brandt war in den 1990er-Jahren einer der bekanntesten Neonazis in Thüringen. Er hatte den "Thüringer Heimatschutz" aufgebaut und geführt - ein Netzwerk von Neonazis, in dem sich auch das NSU-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe bewegte.

Aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei den Revisionsverfahren wies der BGH darauf hin, dass bei einer neuen Verhandlung eine entsprechende "Kompensationsentscheidung" zu treffen sei. Dass heißt, die Verfahrensdauer muss bei der Feststellung des neuen Strafmaßes zugunsten der Angeklagten berücksichtigt werden.

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MDR (dst)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 21. Juli 2022 | 15:30 Uhr