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Im November 2023 hatten Bund und Länder sich auf die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt. Bildrechte: picture alliance/dpa | Fernando Gutierrez-Juarez

Statt BargeldAuch Landkreis Sonneberg führt Bezahlkarte für Flüchtlinge ein

29. Februar 2024, 08:23 Uhr

Flüchtlinge im Landkreis Sonneberg sollen bald mit einer Karte bezahlen - und nicht mehr mit Bargeld. Außerdem hat der Kreistag die Verwaltung damit beauftragt, Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber zu schaffen.

von MDR THÜRINGEN

Auch im Landkreis Sonneberg soll bis spätestens Mai eine Bezahlkarte für Flüchtlinge anstelle von Bargeld eingeführt werden. Das System soll so schnell wie möglich umgestellt werden, heißt es in einem Papier, das der Kreistag am Mittwochabend beschlossen hat. Eingebracht wurde die Vorlage von der Verwaltung. Betroffen seien insgesamt 243 Menschen.

Warten auf bundeseinheitliche Regeln

Die CDU-Fraktion beklagte, dass andere Kreise - etwa Schmalkalden-Meiningen - schneller waren. Dort geht es mit der Bezahlkarte schon Anfang März los. Landrat Robert Sesselmann (AfD) verteidigte sich. Er habe das Thema schon im vergangenen Oktober angestoßen, aber auf bundeseinheitliche Regeln gewartet.

Die Verwaltung habe das Vorhaben zudem gründlich geprüft, weil auch Kosten anfallen, so Sesselmann. Der Landkreis geht von Ausgaben in Höhe von 10.000 Euro aus. Mit einem Dienstleister soll zunächst ein Ein-Jahres-Vertrag abgeschlossen werden, um sich gegebenenfalls danach noch einer gemeinschaftlichen, landesweiten Lösung anschließen zu können.

Linke gegen Bezahlkarte für Geflüchtete

Die Linke-Fraktion stimmte mehrheitlich gegen die Bezahlkarte. Fraktionsvorsitzender Uwe Schlammer argumentierte, in der angespannten Finanzlage des Kreises stünde die nötige Investition nicht im Verhältnis zum Nutzen. Zudem wäre bei einer bundeseinheitlichen Lösung die Bezahlkarte für Sonneberg kostenfrei. Zuletzt habe der Bund von einem Start im Sommer gesprochen.

Arbeit für Asylbewerber schaffen

Neben einer Bezahlkarte hat der Kreistag die Verwaltung auch damit beauftragt, Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber zu schaffen. Die Forderung ging auf einen Antrag der CDU-Fraktion zurück. Ein ähnlicher Antrag der AfD wurde später aufgrund der Dopplung von der Tagesordnung genommen.

In dem angenommen Antrag der CDU heißt es: "Die Asylbewerber können zwar nicht ohne Weiteres in den ordentlichen Arbeitsmarkt integriert werden, möchten aber auch nicht nur auf ungewisse Zeit in Untätigkeit verharren". Aus diesem Grund wolle der Landkreis eine bestehende gesetzliche Regel anwenden, die es ermöglicht, Arbeitsgelegenheiten bei kommunalen oder gemeinnützigen Trägern anzunehmen.

Arbeitsangebote für Bürgergeldempfänger

Der Antrag sieht zudem vor, auch Bürgergeldempfängern unter Androhung von Sanktionen Arbeitsangebote machen zu können. Auf diese Weise sollen nach Willen des Landkreises Langzeitarbeitslose wieder an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt und deren soziale Teilhabe gefördert werden. Tätigkeitsfelder für diese "1-Euro-Jobs" - könnten zum Beispiel Kitas, Schulen, Naturschutz oder öffentliche Einrichtungen sein.

Teile der AfD-Fraktion kritisierten die Passage zu den Bürgergeldempfängern. Roland Schliewe argumentierte, man könne die Gruppen Asylbewerber und Bürgergeldempfänger wegen ihrer "unterschiedlichen Intelligenz" nicht über einen Kamm scheren. Der AfD-Politiker behauptete, alle Asylbewerber aus Nordafrika hätten einen deutlich unterdurchschnittlichen "IQ zwischen 60 und 80". Dies sorgte unter anderem bei der CDU für Empörung. Die Abgeordnete Angela Jannusch sprach von "diskriminierenden" Äußerungen. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. 

Landrat Robert Sesselmann meldete grundsätzliche juristische Bedenken an. Seiner Einschätzung nach ist bei Regeln, die Bürgergeldempfänger betreffen - anders als bei den Asylbewerbern - die Bundesarbeitsagentur zuständig.

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Linke kritisiert Verwaltungsaufwand

Die Linke-Fraktion befürchtet einen hohen Verwaltungsaufwand, um eine Liste mit möglicher Arbeit zu erstellen. Zudem zweifle man an, dass es überhaupt genug Einrichtungen gebe, die passende Arbeitsangebote machen können und wollen. Auch die Sanktionsmöglichkeit sei recht beschränkt - bei 536 Euro könnten einmalig zehn Prozent einbehalten werden.

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MDR (med/mm)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 28. Februar 2024 | 20:00 Uhr

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