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RüstungsindustrieGericht verbietet Suhler Waffenhersteller Haenel Verkauf und Produktion von Gewehr

05. Januar 2023, 15:32 Uhr

Der Suhler Waffenhersteller C.G. Haenel GmbH hat in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit dem Konkurrenten Heckler & Koch (HK) eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass das Gewehr "Haenel CR 223" Patentrechte von Heckler & Koch verletze und deshalb derzeit in Deutschland weder hergestellt noch vertrieben werden dürfe.

von Dirk Reinhardt und Axel Hemmerling, MDR THÜRINGEN

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Suhler Waffenhersteller C.G. Haenel ein Produktions- und Verkaufsverbot für sein halbautomatisches Gewehr CR223 erteilt. Die Waffe verletze ein Patent des Konkurrenten Heckler & Koch, teilte das Gericht am Freitag mit. Der 15. Zivilsenat des Gerichts habe die Berufung von Haenel gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zurückgewiesen, hieß es weiter.

Das Landgericht Düsseldorf hatte im November 2021 einer Klage von Heckler & Koch gegen Haenel stattgegeben. Heckler & Koch wirft dem Thüringer Unternehmen vor, sein Patent beim Verschlusssystem der Waffe verletzt zu haben.

Gewehr an Polizeieinheiten ausgeliefert

Dabei handelt es sich um ein Konstruktionsprinzip, bei dem verschiedene Öffnungen das Ableiten von Gas und Flüssigkeit aus der Waffe ermöglichen, damit diese beispielsweise nach dem Untertauchen im Wasser einsatzfähig bleibt.

Laut Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Dezember muss Haenel alle noch in seinem Besitz befindlichen Waffen des Typs CR223 vernichten sowie bereits ausgelieferte Waffen von seinen Kunden gegen Entschädigungszahlung zurückfordern.

Gegen das Urteil keine Revision möglich

Haenel hatte diese Waffe in den vergangenen Jahren vor allem an Polizeieinheiten ausgeliefert. Zuletzt hatte die Landespolizei Sachsen vor zwei Jahren 2.300 Waffen dieses Typs bei Haenel bestellt. Auch die Polizei in Hamburg nutzt diese Waffe.

Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts ist keine Revision möglich. Haenel steht nur die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof offen.

Ein Sprecher des Unternehmens sagte MDR THÜRINGEN, man habe das Urteil zur Kenntnis genommen und werde nun weitere Schritte mit den Anwälten besprechen.

Juristischer Streit dauerte zwei Jahre

Die juristische Auseinandersetzung um das Europäische Patent EP 2 018 508 B 1 von Heckler & Koch dauerte gut zwei Jahre und spielte im Vergabeverfahren für die neuen Sturmgewehre der Bundeswehr eine entscheidende Rolle – wobei Haenel stets betonte, der Bundeswehr mit seinem MK556 ein Sturmgewehr angeboten zu haben, das keine Patente anderer Unternehmen verletze.

Tatsächlich drehte sich der Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen immer um das halbautomatische Gewehr CR223.

Das Beschaffungsamt der Bundeswehr hatte Haenel im März 2021 vom Vergabeverfahren für neue Sturmgewehre ausgeschlossen, nachdem Heckler & Koch unter Verweis auf angebliche Patentverletzungen Beschwerde gegen die ursprünglich geplante Vergabe des Auftrags an Haenel eingelegt hatte.

Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt

Nachdem die Vergabekammer des Bundeskartellamts den Ausschluss bestätigte, legte Haenel Beschwerde am OLG Düsseldorf ein. Das OLG wies die Beschwerde im Juni 2022 ab und begründete das mit einer Verletzung des Patents von Heckler & Koch.

Am 30. September 2022 erklärte das Bundespatentgericht in München das Patent von Heckler & Koch zwar in Teilen für nichtig. Grundsätzlich hat es aber laut Gericht weiter Bestand.

Mehr über den juristischen Streit um das Sturmgewehr

MDR (co)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 30. Dezember 2022 | 14:00 Uhr

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