DatenschutzEuGH: Jeder hat Recht auf Auskunft über Empfänger seiner Daten
An wen wurden meine persönlichen Daten weitergegeben? Und kann ich von einem Unternehmen Auskunft darüber verlangen? Dem Europäischen Gerichtshof lag ein Fall aus Österreich dazu vor. Die Entscheidung ist für die Wirtschaft von großer Tragweite.
Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Allerdings haben die Richter in Luxemburg Ausnahmen zugelassen. Wenn etwa die Empfänger nicht identifiziert werden könnten, dürften auch nur die Kategorien von Empfängern mitgeteilt werden. Gleiches gelte, wenn der Auskunftsantrag nachweislich unbegründet sei.
Österreichische Post mauert
In dem Streitfall ging es um die österreichische Post. Der Kläger will wissen, ob und an wen die Post personenbezogene Daten über ihn weitergab. Die Post erklärte bislang nur, dass sie Daten an Geschäftskunden weitergegeben habe, nannte aber keine Empfänger. Später konkretisierte sie ihre Angabe und erklärte, dass diese Geschäftskunden unter anderem Handelsunternehmen, Adressverlage und politische Parteien seien.
Die europäischen Richter gaben den Fall zur Entscheidung zurück an den obersten Gerichtshof Österreichs. Ein Gericht in Wien hatte den EuGH um Auslegung der Datenschutzverordnung gebeten.
AFP (luz)
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Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 12. Januar 2023 | 13:00 Uhr