Der Beginn der Nürnberger ProzesseNürnberger Prozesse: Warum es den Wirtschaftsbossen gelang, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen
Bis heute gelten die Nürnberger Prozesse gegen die nationalsozialistischen Hauptkriegsverbrecher als Meilenstein in der juristischen Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nie zuvor war dieser Tatbestand verhandelt worden. Dennoch ist manches kritisch zu betrachten. Vor allem auch die Frage, inwieweit die Verstrickung der Wirtschaft im Nationalsozialismus angemessen verhandelt wurde.
Inhalt des Artikels:
Der Beginn der Nürnberger Prozesse
Es war ein Dienstag, der 20. November 1945. Etwas mehr als ein halbes Jahr war der Zweite Weltkrieg vorbei. In Nürnberg begann an diesem Tag ein Prozess, den es in solcher Form nie zuvor gegeben hatte, der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Für diesen Prozess hatten die Alliierten eigens den Internationalen Militärgerichtshof gegründet.
Auf der Liste des Internationale Militärgerichtshofs standen 24 Hauptkriegsverbrecher. Robert Ley jedoch hatte Selbstmord begangen und Gustav Krupp war verhandlungsunfähig. Martin Bormann wurde in Abwesenheit angeklagt.
Angeklagte der Nürnberger Prozesse
Am Ende wurden zwölf von ihnen zum Tode verurteilt: Joachim von Ribbentrop, Alfred Rosenberg, Martin Bormann, Hans Frank, Hermann Göring, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Wilhelm Freyß-Inquart.
Mit dem Hauptprozess sollten die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und zwar hart. Angeklagt waren die Partei-Eliten und die Schlüsselfiguren der Ministerien: Ein Querschnitt derer, die in hohem Maße Verantwortung trugen. Gegen sie wurde in vier Anklagepunkten verhandelt.
- "Verschwörung", ein gemeinsamer Plan zur Begehung von Verbrechen gegen den Frieden
- "Planung eines Angriffskriegs"
- "Verübung von Kriegsverbrechen" gegen die Zivilbevölkerung oder Angehörige feindlicher Truppen
- "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" wegen der Verfolgung, Versklavung, Deportation und Ermordung von Menschen
Urteil für Albert Speer
Nicht alle Angeklagten konnten in allen Punkten für schuldig befunden werden. Selbst Albert Speer – NS-Chef-Architekt, Reichsminister für Bewaffnung und Munition, verantwortlicher Leiter der Kriegswirtschaft – wurde nur in zwei Punkten schuldig gesprochen. 20 Jahre Haft besagte das Urteil. Die anschließenden Prozesse zeigten, dass die Umstände, die Zeit und das gesellschaftliche Klima dazu beitrugen, dass die Profiteure der Wirtschaft noch viel milder davonkommen sollten.
Die Folgeprozesse
Dem Hauptprozess folgten in den Jahren 1946-49 weitere Verfahren. Die US-Amerikaner verhandelten in Nürnberg weiter, aber auch in den übrigen Besatzungszonen setzten die jeweiligen alliierten Mächte Prozesse an. Historiker Dr. Stefan Hördler von der Georg-August-Universität Göttingen, einer der führenden Experten zur Aufarbeitung der NS-Zeit, sagt:
Die Nürnberger Militärtribunale bezogen dezidiert Handelnde aus der Wirtschaft, dem Militär, der Polizei und der Ärzteschaft ein. Obgleich sicher Kontinuitäten zum Prozess vor dem Internationalen Militärtribunal bestanden, darf die Eigenständigkeit der zwölf sogenannten Nachfolgeprozesse nicht unterschätzt werden. Als Pfeiler der NS-Herrschaft wurden eben nicht nur die NSDAP, sondern auch Ministerialbürokratie, Militär und Privatwirtschaft begriffen.
Vor allem was die Wirtschaft betraf, gab es aber letztlich Grenzen, an die die Verhandlungen stießen. Unstrittig für die alliierten Siegermächte war, dass Unternehmen in hohem Maße von der Zwangsarbeit profitiert oder sich auch mit der Beschaffung und Lieferung von Produkten an der fabrikmäßigen Tötung beteiligt hatten. Doch schon im "Hauptkriegsverbrecherprozess" konnte die der Beschäftigung von Zwangsarbeitern und der Umstand "Tod durch Arbeit" bei Wirtschaftsgrößen wie Gustav Krupp von Bohlen und Halbach nicht strafrechtlich geahndet werden.
Ursprünglich war sogar ein zweiter Prozess vor dem Internationalen Militärtribunal gegen führende Vertreter von Industrie und Banken wie Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, Friedrich Flick, Hermann Schmitz (I.G. Farbenindustrie AG) oder Hermann Röchling geplant. Dieser kam nicht zustande. Wir können aber die Verbindungen zu den späteren amerikanischen Flick-, I.G.-Farben- und Krupp-Prozessen in Nürnberg sowie zum französischen Röchling-Prozess in Rastatt sehen.
Im Prozess um die I.G. Farbenindustrie AG gab es 23 angeklagte Manager. Die Punkte wurden hier etwas modifiziert: Neben der Planung, Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen sowie Plünderung und Raub in besetzten Ländern kamen drei weitere, gänzlich neue Punkte hinzu:
- Teilnahme am Sklavenarbeitsprogramm und an der Genozid- Politik der NS-Diktatur
- Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation
- Planung zur Verschwörung gegen den Frieden
Aus der Anklageschrift:
Die I.G. marschierte mit der Wehrmacht und spielte eine Hauptrolle in Deutschlands Programm, sich durch Eroberung zu bereichern. Sie benutzte ihre technische Sachkunde und ihre Hilfsquellen, um die chemische Industrie und verwandte Industrien Europas zu plündern und auszubeuten, die deutsche Kriegsmaschine zu stärken und die Unterjochung der eroberten Länder unter die deutsche Wirtschaft zu sichern.
(Zit. n. Das Urteil im I.G.-Farben-Prozess. Der vollständige Wortlaut. Offenbach am Main: Bollwerk 1948, S. 58.)
Der Prozess endet im Mai 1948 mit vergleichsweise milden Urteilen, die höchsten Haftstrafen waren zwei Mal acht Jahre. Spätestens 1952 waren bereits alle wieder in Freiheit - hinzu kamen zehn Freisprüche.
Die Prozesse und Urteile gegen Beteiligte der Wirtschaft als Misserfolg oder Scheitern zu beurteilen, wird den Verfahren nicht gerecht. Allerdings bleibt unbestritten, dass einige Urteile ausgesprochen mild ausfielen und Argumentationen mitunter den Rechtfertigungen der Angeklagten anhafteten. Zweifellos darf in der kritischen Betrachtung nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich bis 1949 die historischen Ereignisse und politischen wie gesellschaftlichen Debatten sukzessive ihren Weg in den Gerichtssaal bahnten und Aspekte der deutschen Teilung und des 'Kalten Krieges' an Bedeutung gewannen.
Dr. Stefan Hördler
Das wird auch im Fall Krupp deutlich. Hier gab es Ende 1947 elf Verurteilungen, mit Höchststrafen von zwölf Jahren Freiheitsentzug. Doch fast alle Verurteilten wurden 1951/52 vorzeitig aus der Haft entlassen. In einem Klima aus Neuanfang und Bereinigung sollte auch die deutsche Industrie aus der Schuld herauswachsen, denn überall in der Gesellschaft war ein Schlussstrich gewünscht. Die Öffentlichkeit, Verbände, Kammern und nicht zuletzt auch die Presse beförderten diese Stimmung.
Todesurteile in Leipzig
Auch in der sowjetischen Besatzungszone fand die juristische Verfolgung von Kriegsverbrechern, von KZ-Kommandanten, Adjutanten, Ärzten, Juristen statt. Doch hier wurde die Verantwortung der Wirtschaft nicht sofort nach Kriegsende ins Auge gefasst – zumindest nicht juristisch. Eine riesige Enteignungswelle sollte exemplarisch für die "Bestrafung" von Industrie und Wirtschaft stehen. Auch Krupp-Besitztümer wurden konfisziert. Mit der Demontage und dem Abtransport ganzer Firmen wollte die sowjetische Militäradministration vermeiden, dass weiterhin "kriegswichtige" Güter produziert werden.
Als wichtige große Prozesse sind jedoch zwei Verhandlungen gegen deutsche Angestellte polnischer HASAG-Werke zu nennen. Die HASAG war ein Rüstungsproduzent mit Stammsitz in Leipzig, der in den polnischen Werken zehntausende Zwangsarbeiter beschäftigte. Die Prozesse fanden 1948/49 in Leipzig statt. Über die israelitische Gemeinde Leipzig hatten sich zahlreiche jüdische Zeugen gemeldet und über Misshandlungen in den Werken berichten. Mit insgesamt acht Todesurteilen und mehreren lebenslangen Zuchthausstrafen fielen die Urteile weitaus höher als, als bei vergleichbaren Prozessen der westlichen Besatzungszonen. Alle Todesurteile wurden mit Fallbeil vollstreckt.
Trotz dieser großen, aufsehenerregenden Prozesse blieben viele Verbindungen, Verstrickungen und Hilfen von Industrie und Wirtschaft in die Verbrechen der Nazis ungesühnt, unentdeckt. Es dauerte Jahrzehnte, bis erste Firmen in West und Ost begannen, sich ihrer Verantwortung zu stellen. - Es wurden von vielen Firmen Chroniken, Aufarbeitungsbücher etc. beauftragt und so stellten sie sich selbst ihrer Vergangenheit. - Auf dem Papier, juristisch war das nicht mehr möglich.