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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant Verbesserungen für Opfer der SED-Diktatur. Bildrechte: imago images/photothek

HärtefallfondsBuschmann plant Verbesserungen für SED-Opfer

15. Mai 2024, 14:58 Uhr

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat finanzielle Verbesserungen für Opfer der SED-Diktatur auf den Weg gebracht. Der FDP-Politiker will unter anderem einen Härtefallfonds für politisch Verfolgte in der DDR einrichten. Zudem soll die Höhe der SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente angepasst werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will finanzielle Verbesserungen für Opfer der SED-Diktatur. Wie aus einem Referentenentwurf hervorgeht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, will er unter anderem einen Härtefallfonds für politisch Verfolgte in der DDR einrichten sowie die Höhe der SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anpassen, um gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Zudem sollen Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro bekommen.

Erleichterung bei der Beantragung von Hilfen fehlt

Mit dem Entwurf setzt Buschmann Teile der im Koalitionsvertrag der Ampel versprochenen Verbesserungen für SED-Opfer um. Nicht im Entwurf enthalten sind allerdings Erleichterungen bei der Beantragung von Hilfen bei gesundheitlichen Folgeschäden politischer Verfolgung.

Die Prüfung habe ergeben, dass die bestehenden Regelungen der Situation angemessen Rechnung trügen, heißt es dazu in der Begründung des Entwurfs. Die Höhe der SED-Opferrente wird derzeit alle fünf Jahre überprüft. Derzeit bekommen Betroffene 330 Euro monatlich. Insgesamt gibt es rund 38.000 Bezieherinnen und Bezieher der Opferrente. Die Anpassung an die Entwicklung der gesetzlichen Rente soll dem Entwurf zufolge ab Juli 2025 greifen. In diesem Jahr steigt die gesetzliche Rente zum 1. Juli um fast 4,6 Prozent.

Bund trägt Verantwortung für Härtefallfonds

Den geplanten Härtefallfonds will Buschmann bei der "Stiftung für ehemalige politische Häftlinge" einrichten, die in "Stiftung für ehemalige politische Verfolgte" umbenannt werden soll. Die Aufsicht darüber soll der beim Bundestag angesiedelten Bundesbeauftragten für die SED-Diktatur obliegen.

Über die finanzielle Ausstattung des Fonds müsste der Bundestag im Zuge der Haushaltsberatungen entscheiden. Der Entwurf von Buschmann rechnet vor, dass ein Fondsvolumen in Höhe von einer Million Euro auf Grundlage der bisherigen Antragszahlen und -bewilligungen Unterstützungsleistungen von bis zu 4.000 Euro im Einzelfall ermöglichen würde. Die Einmalzahlung an Opfer der Zwangsaussiedlung würde dem Entwurf zufolge mit 1,2 Millionen Euro zu Buche schlagen, wovon die Länder 40 Prozent tragen müssten.

Rund 800 Betroffene würden nach Schätzungen von Opferverbänden noch leben, heißt es dazu im Entwurf. Zudem plant Buschmann, dass auf die bisherige Absenkung der Ausgleichsleistungen für in der DDR beruflich Verfolgte von 240 auf 180 Euro bei Renteneintritt verzichtet werden soll. Auch sollen die Partnereinkommen bei der Prüfung der Bedürftigkeit nicht mehr berücksichtigt werden.

Zupke: Sofortige Erhöhung der Opferrente

Evelyn Zupke, SED-Opferbeauftragte Bildrechte: picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm

Die Vorschläge gehen der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke nicht weit genug. An wesentlichen Stellen würden die angekündigten Veränderungen den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht, erklärte Zupke am Mittwoch in Berlin. Sie begrüßte zwar, dass Buschmann die SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anpassen will, forderte aber eine vorherige Erhöhung des Betrags.

Eine Steigerung erst 2025, fünf Jahre nach der letzten Erhöhung, um den Betrag, der nur die Rentensteigerung berücksichtigt, reicht nach Zupkes Einschätzung nicht aus. "Es darf den Opfern nicht zum Nachteil werden, dass das Gesetzgebungsverfahren erst drei Jahre nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zum Abschluss kommen wird", sagte sie.

Zupke kritisierte zudem, dass Buschmann keine weiteren Erleichterungen bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgen politischer Repression und Haft plant. "Ich werbe dafür, dass man hier gegenüber den Opfern Wort hält", sagte sie und verwies darauf, dass beispielsweise in Sachsen-Anhalt seit 2015 nur drei von 105 Anträgen positiv beschieden worden seien.

epd(yvo)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 15. Mai 2024 | 08:00 Uhr

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